Ersatzneubau Kindertagestätte mit Krippe „ Sonnenhügel“ in Obernburg Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Obernburg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.obernburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Kindertagestätte mit Krippe „ Sonnenhügel“ in Obernburg Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Stadt Obernburg plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe.
Es ist beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe auf dem derzeitigen Außenareal der bestehenden Kindertagesstätte (Kita Sonnenhügel, Mömlingtalring 90/92) sowie auf dem angrenzenden Grundstück mit einem öffentlichen Spielplatz, zu errichten.
Im Vorfeld wurden Voruntersuchungen durchgeführt und eine Machbarkeitsstudie zur Variantenabwägung Sanierung / Erweiterung des Bestands und Neubau Kita erstellt.
Der Stadtrat der Stadt Obernburg hat sich abschließend für eine Neubau-Variante entschieden.
Ziel der Neubaumaßnahme auf dem Kita- und Spielplatzgrundstück ist eine altersgemischte Einrichtung mit 2 Krippengruppen (24 Plätze) und 3 Kindergartengruppen (75 Plätze).
Der durchgehende Kita-Betrieb während der gesamten Bauphase im Bestand muss gewährleistet sein.
Die bestehende Kindertagesstätte soll im Nachgang abgebrochen werden. Der Altbestand umfasst auch das EG eines Mehrfamilienhauses (Dawonia-Gebäude), welches unmittelbar an die Kita angebaut ist. Die Flächen sollen ebenfalls aufgegeben und am Markt veräußert werden.
Die bauliche Wiederherstellung der Fassade des Dawonia-Gebäudes ist Bestandteil des VgV-Verfahrens, die Kosten werden überschlägig auf ca. 35.000 € brutto geschätzt.
Der Bestand wird nach Fertigstellung des Neubaus und Umzug, vollständig abgebrochen.
Die Gesamtkosten inkl. Abbruch Bestand sowie die Fassadenwiederherstellung werden überschlägig mit ca. 4,2 Mio. € brutto ermittelt.
Das Vorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022,
- parallel laufende Bauleitplanung nach 13a BauGB (gesondert beauftragt)
- Abgabe Bau- und Förderantrag bis Ende 2022
- Bauausführung ab Anfang 2023
- Gesamtfertigstellung bis Mitte 2024
Obernburg
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
-stufenweise Beauftragung, vorerst Stufe 1 mit LPH 1+2
-einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
-Aufstellen eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes/ -nachweis (Stufe 1+2) und Beratung in der Ausführung (weitere Stufen)
-Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9)
Der Abbruch des Bestands, nach Fertigstellung des Kita-Neubaus, ist Teil der Architektenleistung.
Die Leistungen für Ausstattung (KG 600) sind vom Architekten zu planen und zu beschaffen.
Der Teilrückbau und die bauliche Wiederherstellung der Fassade des teilweise mit genutzten Nachbargebäudes (Dawonia-Gebäude) ist Bestandteil der Architektenleistung.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie mit dem Ergebnis Neubau am jetzigen Standort und Abbruch Bestand vor, die die Grundlage für die weitere Bearbeitung bildet.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist auf bereits erbrachte (Teil-)Leistungen der LPH 1+2 nach HOAI § 34 und Anlage 10.1. zu prüfen und zu bewerten. Die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Kindertagestätte mit Krippe „ Sonnenhügel“ in Obernburg Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bürgstadt
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63927
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.johann-eck.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland