Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen Ostprignitz - Ruppin ab dem 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-030/67/ VgV/EU-PPK AWU
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 060-156731)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Märkische Linden/ OT Werder
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16818
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awu-opr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen Ostprignitz - Ruppin ab dem 01.01.2023
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier/Pappe/
Kartonagen(PPK-Abfällen), die dem Auftraggeber im Landkreis Ostprignitz-Ruppin überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl von 10 Unternehmen, mit denen eine
Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eine Reduzierung der im Angebot zum Rahmenvertrag angegebenen und durch den EUWID-
Kombinationsindex angepassten PPK-Vergütung sowie eine vom Angebot im Rahmenvertrag
abweichende Angabe eines Leistungsentgeltes sind ausgeschlossen. Gibt ein Unternehmen ein Angebot
für einen Einzelauftrag ab, fließt die nach erneutem Aufruf zum dreimonatlichen Wettbewerb angebotene
PPK-Vergütung und das Leistungsentgelt der Rahmenvereinbarung in die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots für den Einzelauftrag ein."
Eine Reduzierung der im Angebot zum Rahmenvertrag angegebenen und durch den EUWID-
Kombinationsindex angepassten PPK-Vergütung ist ausgeschlossen. Eine vom Angebot im
Rahmenvertrag abweichende Angabe eines Leistungsentgeltes (Reduzierung oder Erhöhung) ist dagegen
auch möglich."
Gibt ein Unternehmen ein Angebot für einen Einzelauftrag ab, fließt die nach erneutem Aufruf zum
dreimonatlichen Wettbewerb angebotene PPK-Vergütung und das angebotene Leistungsentgelt in die
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für den Einzelauftrag ein."
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.07.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung."
"Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des
Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist, Anwendung."
Aufgrund der Preisanpassungsmöglichkeit muss auch die Bekanntmachung unter Punkt II.2.4 angepasst werden.
Bieter wurden informiert.