Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen Ostprignitz - Ruppin ab dem 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-030/67/ VgV/EU-PPK AWU

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 060-156731)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Märkische Linden/ OT Werder
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16818
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awu-opr.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen Ostprignitz - Ruppin ab dem 01.01.2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-030/67/ VgV/EU-PPK AWU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier/Pappe/

Kartonagen(PPK-Abfällen), die dem Auftraggeber im Landkreis Ostprignitz-Ruppin überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl von 10 Unternehmen, mit denen eine

Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 060-156731

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Eine Reduzierung der im Angebot zum Rahmenvertrag angegebenen und durch den EUWID-

Kombinationsindex angepassten PPK-Vergütung sowie eine vom Angebot im Rahmenvertrag

abweichende Angabe eines Leistungsentgeltes sind ausgeschlossen. Gibt ein Unternehmen ein Angebot

für einen Einzelauftrag ab, fließt die nach erneutem Aufruf zum dreimonatlichen Wettbewerb angebotene

PPK-Vergütung und das Leistungsentgelt der Rahmenvereinbarung in die Ermittlung des

wirtschaftlichsten Angebots für den Einzelauftrag ein."

muss es heißen:

Eine Reduzierung der im Angebot zum Rahmenvertrag angegebenen und durch den EUWID-

Kombinationsindex angepassten PPK-Vergütung ist ausgeschlossen. Eine vom Angebot im

Rahmenvertrag abweichende Angabe eines Leistungsentgeltes (Reduzierung oder Erhöhung) ist dagegen

auch möglich."

Gibt ein Unternehmen ein Angebot für einen Einzelauftrag ab, fließt die nach erneutem Aufruf zum

dreimonatlichen Wettbewerb angebotene PPK-Vergütung und das angebotene Leistungsentgelt in die

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für den Einzelauftrag ein."

Abschnitt Nummer: VI.4.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Gesetzesfassung
Anstatt:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der

Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.07.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung."

muss es heißen:

"Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der

Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des

Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist, Anwendung."

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Aufgrund der Preisanpassungsmöglichkeit muss auch die Bekanntmachung unter Punkt II.2.4 angepasst werden.

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