Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenahr
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53505
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altenahr.de/de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr
Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr Die Verbandsgemeinde Altenahr beschafft für Ihre Feuerwehr ein TSF-W nach DIN 14530-17 11/2019 10 neu. Dieser Vertrag kann bis zu 3 Fahrzeuge erweitert werden.
VG Altenahr
Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr Die Verbandsgemeinde Altenahr beschafft für Ihre Feuerwehr ein TSF-W nach DIN 14530-17 11/2019 10 neu. Dieser Vertrag kann bis zu 3 Fahrzeuge erweitert werden.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelregisterauszug
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 4 LTTG.
Abschnitt IV: Verfahren
keinen Personen gem. VGV befugt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]