Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Uckermark ab 01.01.2023 (Vergabe-Nr.: UDG/04/2022). Referenznummer der Bekanntmachung: UDG/04/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.udg-uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Uckermark ab 01.01.2023 (Vergabe-Nr.: UDG/04/2022).
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 6.500 bis 8.000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus dem Landkreis Uckermark einschließlich der Übernahme und ggf. des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2023.
Ferner hat der Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen an der Übergabestelle ggf. den Systemen i.S.d. VerpackG Teilmengen des übergebenen PPK zu deren Übernahme und eigenen Verwertung bereitzustellen.
Die Übernahme der zu verwertenden PPK-Fraktionen erfolgt bei dem Auftragnehmer an der von ihm mit dem Angebot angegebenen Übergabestelle. Nähere Angaben dazu in den Vergabeunterlagen.
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 6.500 bis 8.000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus dem Landkreis Uckermark einschließlich der Übernahme und ggf. des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2023.
Ferner hat der Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen an der Übergabestelle ggf. den Systemen i.S.d. VerpackG Teilmengen des übergebenen PPK zu deren Übernahme und eigenen Verwertung bereitzustellen.
Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
2 x jeweils um ein Jahr durch Nichtkündigung, d. h. maximal bis 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Übersicht und Angaben zum Bieter,
- Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§123, 124 GWB sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach ArbeitnehmerEntsendegesetz - AEntG sowie nach Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
- Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
- Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbes.
SGBIII;Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung),
- Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).
- Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer inkl. Zugangscode des Bieters beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V,
- für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular "Verpflichtungserklärung" in Anlage zum Angebotsschreiben).
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren - sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
- Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken.
Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden.
Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
- Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Vorsorgenachweise,
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird,
- Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Bezeichnung/Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistung, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt;
- Sofern das PPK von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage befördert werden muss (d.h. Übergabestelle und Verwertungsanlage sind nicht identisch): Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/ Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Die Zertifizierung muss mindestens die Tätigkeit der Beförderung von Altpapier (PPK) umfassen. Bzgl. der Tätigkeit der Verwertung muss gem. der Vergabeunterlagen zunächst kein solcher Nachweis vorgelegt werden. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden.
Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS erfolgen.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. der Zertifizierung nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
- Angaben zum Verwertungsweg, d.h.:
- einschl. der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung/ Name der Verwertungsanlage (ggf. auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für das PPK des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a;
- einschl. der vorgesehenen Übergabestelle mit Standort/Adresse (im Angebotsschreiben einzutragen), Firma des Betreibers (falls abweichend von Bieter; im Angebotsschreiben einzutragen), Angaben zur Genehmigungsrechtlichen Zulässigkeit, insbesondere auch für die Entladung/Lagerung der ausgeschriebenen Abfälle (falls nicht zugleich Verwertungsanlage), Angaben zum Vorhandensein einer geeichten Fahrzeugwaage;
- zur Entsorgung von anfallenden Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen im PPK-Sammelgemisch.
- Ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
- Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage/ Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
- Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten
- Angabe der zur Verwertung angenommenen PPK-Mengen der letzten drei Jahre
- Nachweis der schriftlichen Vereinbarung zwischen Bieter und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG, sofern der konkrete Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung bereits benannt wurde
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten (Formular in den Vergabeunterlagen enthalten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (ausgefüllt) samt Bieteranfragen mit Anlagen,
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts,
- Besondere Vertragsbedingungen,
- Urkalkulation (als verschlüsselte Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter
unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDRQYH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 / 866-1610
Fax: [gelöscht]
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.