Architektenleistungen zum Anbau des Speiseraums und Generalsanierung der bestehenden Kindertagesstätte, Stadt Eschenbach i.d.OPf.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschenbach
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eschenbach-opf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen zum Anbau des Speiseraums und Generalsanierung der bestehenden Kindertagesstätte, Stadt Eschenbach i.d.OPf.
Die Stadt Eschenbach i.d.OPf. beabsichtigt folgende Maßnahmen am bestehenden Kindergarten durchzuführen:
Bauabschnitt I: Anbau Speiseraum
Bauabschnitt II: 1. Teil Generalsanierung
Bauabschnitt III: 2. Teil Generalsanierung
92676 Eschenbach i.d.OPf.
Die Stadt Eschenbach i.d.OPf. beabsichtigt folgende Maßnahmen am bestehenden Kindergarten durchzuführen:
Bauabschnitt I: Anbau Speiseraum
Bauabschnitt II: 1. Teil Generalsanierung
Bauabschnitt III: 2. Teil Generalsanierung
Planungsleistung für Gebäude und Innenräume; Die Leistungsphasen 1-4 sind bereits abgeschlossen, mit dieser Ausschreibung werden die Leistungsphasen 5-9 gemäß §34 HOAI 2021 beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen zum Anbau des Speiseraums und Generalsanierung der bestehenden Kindertagesstätte, Stadt Eschenbach i.d.OPf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abz-bayern.de