Rahmenvertrag über die Lieferung von ballistischen Unterziehschutzwesten der Schutzklasse I mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6757
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von ballistischen Unterziehschutzwesten der Schutzklasse I mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen
Rahmenvertrag über die Lieferung von ballistischen Unterziehschutzwesten der Schutzklasse I mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen
04416 Markkleeberg
Der Rahmenvertrag regelt die Lieferung von persönlich angepassten ballistischen UZW der SK I für Damen und Herren sowie von Außentragehüllen gemäß Leistungsbeschreibung in einer Größenordnung von ca. 1.200 Stück pro Jahr - ohne Abnahmeverpflichtung.
optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Erklärung E1);
Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründen (Erklärung E2);
Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei
Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck
für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung
E5 notwendig);
Referenzen (Erklärung E6);
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der
Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363