Freigestellter Schülerverkehr zur Grund- und Mittelschule Bad Abbach für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Abbach
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bad-abbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr zur Grund- und Mittelschule Bad Abbach für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Der Markt Bad Abbach ist für die Schülerbeförderung im Gemeindebereich für die Grundschule und die Angrünermittelschule zuständig. Dabei sind Vormittags-, Mittags- und Nachmittagsfahrten von bzw. zu den einzelnen Ortsteilen zu gewährleisten. Die Abfahrtszeiten und die Anzahl der Busse richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler und an den Stundenplänen der beiden Schulen.
Freigestellter Schülerverkehr zur Grund- und Mittelschule Bad Abbach für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Dr.-Franz-Schmitz-Straße 1, 93077 Bad Abbach
Frühfahrt zwischen 07:00 Uhr - 08:00 Uhr: 2 Busse
Unterrichtsende 12:15 Uhr: 2 Busse
Unterrichtsende 13:00 Uhr: 2 Busse
Unterrichtsende 16:00 Uhr: 1 Bus
Der Vertrag beginnt am 01.09.2022 und wird für die Dauer von 47 Monaten geschlossen. Der Vertrag endet am 31.07.2026 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach besteht die Möglichkeit der Verlängerung: Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern.
Angebote sind losweise abzugeben. Zusätzlich kann ein Gesamtangebot über alle Lose abgegeben werden
Freigestellter Schülerverkehr zur Grund- und Mittelschule Bad Abbach für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Dr.-Franz-Schmitz-Straße 1, 93077 Bad Abbach
Frühfahrt zwischen 07:00 Uhr - 08:00 Uhr: 2 Busse
Unterrichtsende 12:15 Uhr: 1 Bus
Unterrichtsende 13:00 Uhr: 1 Bus
Unterrichtsende 16:00 Uhr: 1 Bus
Der Vertrag beginnt am 01.09.2022 und wird für die Dauer von 47 Monaten geschlossen. Der Vertrag endet am 31.07.2026 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach besteht die Möglichkeit der Verlängerung: Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern.
Angebote sind losweise abzugeben. Zusätzlich kann ein Gesamtangebot über alle Lose abgegeben werden
Freigestellter Schülerverkehr zur Grund- und Mittelschule Bad Abbach für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Dr.-Franz-Schmitz-Straße 1, 93077 Bad Abbach
Frühfahrt zwischen 07:00 Uhr - 08:00 Uhr: 1 Bus
Unterrichtsende 12:15 Uhr: 1 Bus
Unterrichtsende 13:00 Uhr: 1 Bus
Unterrichtsende 16:00 Uhr: 1 Bus
Der Vertrag beginnt am 01.09.2022 und wird für die Dauer von 47 Monaten geschlossen. Der Vertrag endet am 31.07.2026 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach besteht die Möglichkeit der Verlängerung: Der AG hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Schuljahr zu gleichen Konditionen zu verlängern.
Angebote sind losweise abzugeben. Zusätzlich kann ein Gesamtangebot über alle Lose abgegeben werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter gegenüber dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen erklären, dass ihm für das einzusetzende Fahrpersonal und sich selbst ein erweitertes Führungszeugnis im Original vorgelegt wurde, das nicht älter als 1 Monat ist und keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach § 123 GWB und insbesondere wegen der Beförderung von Schülern wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten sind.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden, insbesondere gilt bzw. ist zu erklären:
- Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV) vor.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter ist der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vor.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
- Der Bieter erklärt mit seiner Angebotsabgabe, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind
- Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über das Vorliegen einer Kfz- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar
- Angabe des voraussichtlichen Standorts
- Verkehrsvertrag nebst Anlagen.
- Die der Ausschreibung beigefügte Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B, Stand 05.08.2003.
- Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB).
- Zu beachten sind ferner alle nationalen und europaweit geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen und behördlichen Verfügungen, die Bezug zum Vertragsgegenstand haben, insbesondere das Personenbeförderungsgesetz und das einschlägige Straßenverkehrsrecht in der jeweils geltenden Fassung.
- Das Angebot des Bieters.
- Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des AN sind nicht Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de