Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert – Technische Ausrüstung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberelbert
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56412
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberelbert.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E69319958
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E69319958
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert – Technische Ausrüstung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert.

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung:

56412 Oberelbert

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert.

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind.

a) Aufgabenstellung:

Die Ortsgemeinde Oberelbert beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der örtlichen Tennisplätze. Für den Bau soll einer der beiden Tennisplätze aufgegeben werden, so dass auf der ca. 2.287 m² großen Fläche Raum für den Kitaneubau und die Außenspielfläche zur Verfügung steht.

Für das Bauvorhaben gibt es noch keinen Bebauungsplan. Dieser wird den Vorgaben des Entwurfs angepasst.

b) Planungsvorgaben:

Für den Entwurf gibt es von Seiten des Bauherrn eine Reihe von Vorgaben, die zum einen aus der Bedarfsplanung resultieren, zum anderen aber auch aus den bisherigen Erfahrungen beim Bau und Betrieb der vorhandenen Einrichtungen.

aa) Raumprogramm Es soll eine Kindertagesstätte für 2 Gruppen für Ü2-Kinder und eine Gruppe für U2-Kinder konzipiert werden. Insgesamt sollen bis zu 75 Kinder untergebracht werden können. Das genaue Raumprogramm ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle.

Der Grundriss soll so gestaltet sein, dass der Kindergarten problemlos um einen zusätzlichen Gruppenraum (ca. 50m²) mit Nebenraum (ca. 15m²) und Schlafraum (ca. 20m²) und ggf. Sanitärbereich erweiterbar ist.

bb) Funktionale Aspekte:

Aus Gesprächen mit den Leitungen verschiedener Kindergärten haben sich folgende Anregungen ergeben, die unter funktionalen Gesichtspunkten als hilfreich und tlw. unabdingbar erachtet werden:

- der U2-Bereich (Gruppen- und Nebenraum, Schlaf-/Ruheraum, Sanitärbereich) sollte in sich

geschlossen gestaltet werden bzw. räumlich zusammen liegend - bei der Gestaltung der Ruhe- und Schlafräume ist zu berücksichtigen, dass darin eine aus-

reichende Anzahl von Kinderbetten (einschließlich eines ausreichenden Abstandes der Betten untereinander zur Begehung durch das Personal) vorgesehen werden muss - das Außengelände sollte aus jedem Gruppenraum direkt erreichbar sein

- zusätzlich wäre ein Raum als Schmutz- und Temperaturschleuse (Stiefelraum) zwischen Flur und

Außengelände hilfreich - ein gesonderter Putzmittelraum, eventuell kombiniert mit dem Technikraum erscheint sinnvoll

- die Planung der Küche soll auf Frischzubereitung der Menüs vor Ort ausgerichtet werden

- ein breiterer Flur für Garderobe, Sitzbänke und als Durchgang ist sinnvoll

- für das Gebäude sind die Vorgaben des barrierefreien Bauens einzuhalten (DIN 18024 bzw.

DIN18040) Für die Auftraggeberin steht daher die Funktionalität des Entwurfs. Im Vordergrund.

cc) Technische Aspekte:

Beim Betrieb der vorhandenen Kindergärten hat sich gezeigt, dass die nachfolgenden technischen Gesichtspunkte wirtschaftlich sinnvoll sind und berücksichtigt werden sollen. Die Kosten dieser Punkte sind bei der Kostenermittlung einzukalkulieren:

- der Grundriss ist so zu gestalten, dass die Ausstattung mit einer Lüftungsanlage ermöglicht wird. Um Gebäudehöhe und somit Kosten einzusparen kann die Luftverteilung mit sichtbaren Lüftungskanälen erfolgen.

- für die Wärmeverteilung hat sich eine Fußbodenheizung bewährt.

- große Fenster- und Türelemente sollen als Aluminium-Fenster vorgesehen werden, kleinere können als Kunststofffenster geplant werden

- für die Gruppen- und Nebenräume haben sich Fußböden aus Industrieparkett bewährt hinsichtlich der Haltbarkeit, Bespielbarkeit und Pflege

- für die Gruppen- und Nebenräume sollten Schallabsorbtionsmaßnahmen vorgesehen werden, die eine vernünftige Raumakustik gewährleisten

- zur Abdunkelung der Ruhe- und Schlafräume sind komplett abdunkelnde Rollos einzuplanen (keine Jalousien)

c) zu erbringende Leistungen:

Von den ausgewählten Ingenieurbüros sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Erläuterungsbericht zur Plankonzeption und –idee und den wesentlichen angedachten Materialien

d) zur Verfügung gestellte Unterlagen Von Seiten des Bauherrn werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

- Beschreibung der Planungsvorgaben

- Tabelle mit dem Raumprogramm

- Lageplan

- Entwurfskonzept des Architekten

e) Honorarangebot Für die Ingenieurleistungen ist ein Honorarangebot über die Leistungsphasen 1-6 und 8-9 vorzulegen. Die Leistungsphase 7 wird durch unsere Verwaltung erbracht.

Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.

Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude sind bereits an das Büro MPLUS Architekten Zimmermann.Mogulkoc GBR vergeben worden.

Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:

- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 7 wird der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer voraussichtlich bis 31.01.2023 abschließen. (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation);

- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden.

- Die Maßnahme bis spätestens 31.07.2024 abgeschlossen sein (Bauende).

Der Auftraggeber strebt an, mit den ausgewählten Bewerbern für die 2. Stufe des Verfahrens nach § 17 Abs. 7 VgV die Angebotsfrist einvernehmlich abzukürzen. Sollte keine Einigung herbeigeführt werden können, beträgt die Mindestfrist 10 Tage.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer/innen für die zweite Stufe zu reduzieren. Maßgeblich dafür ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind.

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.

a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Technische Ausrüstung beauftragt.

b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Technische Ausrüstung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.

Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;

2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);

3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);

4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;

5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;

Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.

1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;

2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technische Ausrüstung.

Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1):

Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.

Zu 2):

Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technischen Ausrüstung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.

1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau von öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulbauten, Schulturnhallen, Kindertages- und/oder Versammlungsstätten gemäß Anlage 7.

Beruft sich ein/e Bewerber:in hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise einer/eines Dritten/Nachunternehmerin/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweis für die/den Dritte:n/Nachunternehmer:in gesondert beizufügen. In diesem Fall muss die/der Bewerber:in eine Verpflichtungserklärung der/des Dritte:n/Nachunternehmerin/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen;

2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1): Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:

Es muss mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:

- Die Referenz muss der vorgeschlagene Projektleiter oder stellv. Projektleiter eigenverantwortlich erbracht haben.

- Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau von öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulbauten, Schulturnhallen, Kindertages- und/oder Versammlungsstätten.

- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen.

- Das Projekt wurde nach dem 01.01.2013 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.

Zu 2): inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:

Es müssen über den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens 2 Ingenieur/innen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung dem Unternehmen angehören.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratende:r Ingenieur:in zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei entsprechende (beratende) Ingenieur:innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer:innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Formelles:

a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.

b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.

c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.

e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.

2) Bewerbergemeinschaften:

a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.

b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.

c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.

d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.

3) Eignungsleihe, § 47 VgV:

a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.

b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.

c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

4) Unteraufträge, § 36 VgV:

a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.

b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2022

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