Stufe 2 - Generalplanungsleistung für den Umbau und die Modernisierung von zwei Geschosswohnungsbauten im Hans-Beimler-Ring 1-5 und 12-16 in 15344 Strausberg Referenznummer der Bekanntmachung: 023-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swg-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stufe 2 - Generalplanungsleistung für den Umbau und die Modernisierung von zwei Geschosswohnungsbauten im Hans-Beimler-Ring 1-5 und 12-16 in 15344 Strausberg
Generalplanungsleistung für den Umbau und die Modernisierung von zwei Geschosswohnungsbauten im Hans-Beimler-Ring 1-5 und 12-16 in 15344 Strausberg
Hans-Beimler-Ring 1-5, 12-16 15344 Strausberg
Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum und zur zielgerichteten Entwicklung und Modernisierung des seit den 1960er Jahren errichteten Geschosswohnungsbaus (Blockbauart IW 64/5) hat die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft im Jahr 2020 im Zuge eines Pilotprojekts ein Planungsbüro mit der Modernisierung eines Geschosswohnungsbaus mit insgesamt 60 Wohneinheiten beauftragt. Das Projekt befindet sich aktuell in der Bauausführung.
Im nächsten Schritt wird nun die Modernisierung und der Umbau von zwei weiteren Geschosswohnungsbauten avisiert. Für diese Planungsaufgabe sind die wesentlichen Ergebnisse aus der Planung bzw. dem Sanierungskonzept des Pilotprojekts zu übernehmen und weiterzuentwickeln. Gegenstand dieser Ausschreibung sind zwei voneinander unabhängige Gebäuderiegel im Hans-Beimler-Ring 1-5 und 12-16 in 15344 Strausberg. Die 50 Wohnungen je Gebäuderiegel sollen in familienfreundliche 2 bis 5-Raum Wohnungen mit attraktiven und zeitgemäßen Bad- und Küchenlösungen umgebaut werden. Die bestehenden Balkonanlagen werden vollständig abgerissen und durch neu zu errichtende Balkonanlagen je Wohneinheit ersetzt. Die Fassade einschließlich aller WE-Fenster inklusive der Treppenhausfenster wird ebenfalls eine Modernisierung erfahren. Am Gebäude Hans-Beimler-Ring 12-16 wird zusätzlich ein Außenaufzug realisiert, der über einen der Doppelbalkone 10 Wohnungen erschließen soll. Die Wohnfläche beträgt ca. 2.700 m² je Gebäuderiegel. Die Gebäude sind mindestens im KfW-Effizienzhaus-Standard 100 zu errichten.
Für die Maßnahme wird eine Kostenobergrenze von [Betrag gelöscht] EUR/qm BGF brutto (KG 300 + 400 gemäß DIN 276, Fassung 2008) für einen mittleren Standard festgelegt.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Vergabe von Generalplanungsleistungen einschließlich Objektplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung, Beratungsleistungen Brandschutz, Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik/ Schallschutz). Planungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im Februar 2022.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten zwei Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die weiteren
Stufen sowie die besonderen Leistungen werden optional abgerufen. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GP HBR - Generalplanungsleistung für den Umbau und die Modernisierung von zwei Geschosswohnungsbauten im Hans-Beimler-Ring 1-5 und 12-16 in 15344 Strausberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://baucon.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg
(VMP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über VMP an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf dem VMP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers
bzw. Bieters gehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt
eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der
Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt.
Bewerber- bzw. Bieterfragen können über den VMP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens (Generalplaner) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem
Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie
gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)
vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachunternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen
Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44RQ58
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der
Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.