Beschaffung von einem 8-Rad Forwarder mit Bändern und Straßenzulassung für die Landesforst M-V AöR Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2022-0020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von einem 8-Rad Forwarder mit Bändern und Straßenzulassung für die Landesforst M-V AöR
Lieferung von einem 8-Rad Forwarder (Tragschlepper), mit einer Zuladung i.H.v. 13 bis 15 t sowie Bändern und Straßenzulassung.
Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind der Leistungsbeschreibung (Datei 09.0. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern AöR
Forstamt Schlemmin
Hauptstraße 10a
18249 Schlemmin
Lieferung von einem 8-Rad Forwarder (Tragschlepper), mit einer Zuladung i.H.v. 13 bis 15 t sowie Bändern und Straßenzulassung. Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind der Leistungsbeschreibung (Datei 09.0. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von einem 8-Rad Forwarder mit Bändern und Straßenzulassung für die Landesforst M-V AöR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uffenheim
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 97215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.