Neubau einer 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium - 608 Mobile Tribüne Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006368
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium - 608 Mobile Tribüne
Lieferung und Montage einer mobilen
Tribüne/Teleskoptribüne im Rahmen des
Neubaus der 3-fach-Sporthalle des Umbaus
des Ravensberger Gymnasiums
Lieferung und Montage einer mobilen Tribüne/Teleskoptribüne im Rahmen des Neubaus der 3-fach-Sporthalle des Umbaus des Ravensberger Gymnasiums
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium - 608 Mobile Tribüne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moosbach
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 9656600
Internet-Adresse: http://www.bbkaiser.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Abgabe von mehr als einem Angebot ist nicht zugelassen.
b) Bei Nachunternehmereinsatz sind auf Verlangen der Vergabestelle die im Abschnitt III unter Nummer 1.1, 1.2 a – d einschließlich Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis und Nummer 1.3 genannten Nachweise auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.