Lüftungsarbeiten in Schulen gemäß DIN 18379 - Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in Schulen im Seelzer Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/LÜF/04/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten in Schulen gemäß DIN 18379 - Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in Schulen im Seelzer Stadtgebiet
Es sind stationäre Lüftungsanlagen in Schulen (und KiTas) im Seelzer Stadtgebiet erforderlich:
Dafür ist der Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen gemäß DIN 18379 erforderlich.
Die vorbereitenden Maßnahmen - Metall-/Verglasungsarbeiten gem. DIN 18360/18361 - sind bereits unter der Vergabenummer 33.1/LÜF/01/2022 vergeben worden, sodass es sich bei der ausgeschriebenen Leistung nur um die Lieferung & Montage der dezentralen Lüftungsgerätegemäß DIN 18379 in Räumen der Schulen handelt.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Grundschule Almhorst
Grundschule Dedensen
Grundschule Lohnde
Interimsgebäude Regenbogenschule
Interimsgebäude Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Interimsgebäude Georg-Büchner-Gymnasium
Interimsgebäude Bertolt-Brecht-Gesamtschule, 2. BA
Nähere Angaben zu den Räumlichkeiten, die mit dezentralen Lüftungsanlagen auszustatten sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Lüftungsarbeiten gem. DIN 18379 - Bauvorhaben "Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in Schulen im Seelzer Stadtgebiet".
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung.
Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen bis spätestens 19.04.2022 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung der Bieterfragen vor Angebotserstellung im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes ist vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder Eigenerklärungen gem. Formblatt VHB 124 LD_"Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gleiches gilt im Falle der Beauftragung von Nachunternehmern.
Auf Anforderung sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkasse
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
- Nachweise Haftpflichtversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Die Submission ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Zur Nutzung der Vergabeplattform zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
- Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version,
- Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version,
- Google Chrome in der jeweils aktuellen Version,
- Apple Safari ab Version 5.
Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmenden erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich den Teilnehmenden, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird. Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Zentrale Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Teilnehmenden. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen bis spätestens 19.04.2022 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung der Bieterfragen vor Angebotserstellung im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRURGFL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag
gem § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu
beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/