9612 Beschaffung von Apple iPads und Zubehör für die Haller Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: HW2-21-J-9612
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Westf.)
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9612 Beschaffung von Apple iPads und Zubehör für die Haller Schulen
Beschaffung von Apple iPads und Zubehör für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Halle (Westf.)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Halle (Westf.) beabsichtigt, für die fünf Haller Schulen in städtischer Trägerschaft Apple iPads sowie dazugehöriges Zubehör zu beschaffen. Diese sind betriebsfertig an das Rathaus I, Ravensberger Str. 1, 33790 Halle (Westf.) zu liefern. Der Einsatz von Tablets anderer Hersteller ist aus Gründen des einheitlich eingesetzten Mobile-Device-Managements und Praktikabilität (u.a. Schulung von Lehrer*innen, Anbindung über vorhandene AppleTV an bestehenden Tafelsystemen, Kompatibilitätseinschränkungen durch vorhandene iPad-Ausstattung) nicht möglich, da die Schulen in eigener Trägerschaft seit 2018 sukzessive mit Apple iPads ausgestattet werden. Insgesamt werden bereits jetzt rund 690 iPads von Schüler*innen genutzt. Ferner sind auch die Lehrer*innen vollständig mit Apple iPads ausgestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.