Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Reyershausen (Objektplanung - Gebäude und Innenräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bovenden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bovenden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sjs-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Reyershausen (Objektplanung - Gebäude und Innenräume)
Der Flecken Bovenden beabsichtigt, den bestehenden Kindergarten im Ortsteil Reyershausen zurückzubauen und durch einen Neubau einer Kindertagesstätte zu ersetzen.
Derzeit umfasst der Kindergarten eine Krippen- sowie eine Kindergartengruppe. Der Neubau der Kindertagesstätte soll zwei Krippengruppen sowie eine Kindergartengruppen umfassen.
37120 Bovenden
Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude- und Innenräume) LPH 2-9
Referenzen 80 %,
Arbeitskräfte 20 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
8.2.1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - ausgefülltes Formular (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
8.4.1. Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (soweit vorhanden)
8.4.2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma/zum Büro, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung des Unternehmens, Ansprechpartner, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstel-lung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung (Formular: Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
8.4.3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), oder anderem Sozialversicherungsträger, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß beigekommen ist (Kopien sind ausreichend, das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein).
Sollten diese Bescheinigungen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht beizubringen sein, ist mit dem Teilnahmeantrag formlos mitzuteilen, dass die Erteilung die-ser Bescheinigungen beantragt wurde und diese schnellstmöglich nach Erhalt (spätestens vor der Zuschlagserteilung) nachgereicht werden.
8.5.1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Es ist ausreichend, wenn die Versicherung im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. In diesem Falle ist mit dem Teilnahmeantrag formlos mitzuteilen, dass die Versi-cherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Der Nachweis über das Bestehen der Versicherung muss dem Auftraggeber jedoch vor der Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
8.5.2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeit-raum des Bestehens zu tätigen. Bitte nutzen Sie hierfür das beigefügte Formular (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
8.6.1. Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte). Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Weitergehende Informationen zu den jeweiligen Referenzen können beigefügt werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. (Formular: Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Damit eine Referenz gewertet werden kann, müssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten Leistungsphasen erbracht bzw. abgeschlossen sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Refe-renz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: um für die Referenzen die volle Punktzahl erreichen zu können, müssen fünf Referenzen mit den entsprechenden Anforderungen nachgewiesen werden. Siehe dazu Ziffer 14. "Gewichtung der Eignungskriterien"
8.6.2. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens/Büros zur Qualitätssicherung (formlose Erklärung)
8.6.3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjah-ren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiese-nem Leitungspersonal (Führungskräfte). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
8.6.4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer/das Büro unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Angabe der Anzahl der geplanten Unteraufträge. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular (Anlage 4 der Verga-beunterlagen)
Für Referenzen:
o Mindestens zwei Referenzen müssen Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume) für Kindertagesstätten oder vergleichbar betreffen. Die jeweils erbrachten Leistungsphasen sind entsprechend anzugeben.
o Mindestens eine Referenz muss durch Bebauung für die öffentliche Hand (z. B. Kommune) als Auftraggeber erfolgreich realisiert und umgesetzt worden sein
o Mindestens eine Referenz muss Baukosten > [Betrag gelöscht] EUR netto aufweisen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten (vgl. § 53 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung - NBauO = Bauvorlageberechtigung).
Teilnahmeberechtigt sind u. a. Architektinnen/Architekten oder Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Ver-tragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (= Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Pla-nungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnah-meberechtigt sein.
Entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (z. B. Bescheinigung der Architektenkammer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCRG09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]