81276371-Unterstützung der Budgetreform und der Finanzstatistik im Projekt "Gute Finanzielle Regierungsführung" in Burkina Faso Referenznummer der Bekanntmachung: 81276371
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81276371-Unterstützung der Budgetreform und der Finanzstatistik im Projekt "Gute Finanzielle Regierungsführung" in Burkina Faso
Die Qualität des Regierungshandelns und der Institutionen Burkina Fasos wurde lange überdurchschnittlich im Vergleich zu Subsahara-Afrika bewertet. Seit 2012 verliert Burkina Faso aber schrittweise den Vorsprung in der Region. Die ohnehin instabilen makroökonomischen Rahmenbedingungen verschlechtern sich aktuell mit der Pandemiebekämpfung: Das reale Wirtschaftswachstum nimmt ab (von 6 Prozent p.a. in 2019 auf -2,8 Prozent p.a.in 2020 und geschätzt 4,1 Prozent p.a. in 2021), während das Haushaltsdefizit von 2,8 % des BIP im Jahr 2019 auf 5 % (geschätzt) im Jahr 2020 gestiegen ist. Die Sicherheitsausgaben (2019: 4 Prozent des BIP) schmälern den Spielraum für Ausgaben in anderen Bereichen (Soziales, Bildung, Gesundheit und Investitionen). Damit wächst die Notwendigkeit, effizient zu wirtschaften und dies auch transparent darzustellen. Der Druck auf die Reformen der öffentlichen Finanzen hat sich somit erhöht.
Trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage und der Pandemiekrise hat die Regierung ihre Reformorientierung in den öffentlichen Finanzen aufrechterhalten. Dank der ehrgeizigen Reformagenda wurde Burkina Faso 2018 in die G20-Compact with Africa-Initiative aufgenommen. Die Prioritäten für Reformen in den öffentlichen Finanzen leiten sich aus den Konvergenz-vereinbarungen der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (Union économique et monétaire ouest-africaine, UEMOA) ab. Derzeit werden die Reformen und Regeländerungen vor allem der Haushaltsplanung und -berichterstattung, Buchhaltung und der Finanzstatistik, in der Verwaltung noch nicht hinreichend in die Anwendung gebracht. Hinzu kommt, dass Kontrollbehörden wie der Rechnungshof, die interne Finanzkontrolle, aber auch das Parlament, ebenfalls noch nicht mit den neuen Verfahren vertraut sind.Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Ungleichheiten in Wirtschaft und Politik sind weiterhin vorhanden. Die Einführung der gender- und kinderrechtssensiblen Haushaltsführung ist in vollem Gange, die Erfahrungen müssen jedoch für die Ausweitung auf die lokale Ebene noch ausgewertet werden.
Das Finanzministerium arbeitet derzeit an der Aktionsplanung für die Reform der öffentlichen Finanzen (Plan d"action intégré des reformes des finances publiques) ab 2021. Wesentliche Arbeitsfelder sind der Abschluss der Arbeiten zur Einführung der Programmhaushalte durch die Verbesserung der Berichtserstattungsformate. Der Schwerpunkt des Anpassungsbedarfs liegt aber bei der Reform des staatlichen Rechnungswesens, das auch ermöglicht, die Kontrollverfahren zu verbessern. Die nächste Analyse der Öffentliche Ausgaben und Rechenschaftspflicht in den öffentlichen Finanzen (Public Expenditure and Financial Accountability) ist für 2022 geplant. Das international anerkannte Bewertungssystem ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Fortführung der Budgethilfe der EU und anderer Geber.
Um den oben genannten Herausforderungen zu begegnen, ist die GIZ im Auftrag des BMZ damit beauftragt die relevanten Akteure in Burkina Faso durch systematische Politik-, Fach- und Prozessberatung auf eine verbesserte Steuerung von abteilungs- und institutionenübergreifenden Kooperationsprozessen zu unterstützen. Das betreffende Projekt Stärkung von Good Financial Governance in Burkina Faso (Projektnummer 2020.2013.9) soll zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit der Haushaltsplanung und -durchführung beitragen.
Die Outputs des Projekts sind wie folgt: 1) Soziale und Umweltthemen sind in der Haushaltsaufstellung von Kommunen und Sektorministerien berücksichtigt. 2) Die Voraussetzungen für die Umsetzung der Reformen des staatlichen Rechnungswesens und der Finanzstatistik auf kommunaler und nationaler Ebene sind verbessert. 3) Die internen und externen Kontrollmechanismen der Haushaltsumsetzung sind verbessert.
00000 Burkina Faso
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Themenfelder i) soziale - und umweltsensible Haushaltsplanung, sowie ii) Stärkung des staatlichen Rechnungswesens und der Finanzstatistik in Burkina Faso. Somit umfasst die Ausschreibung - unter Steuerung und in enger Abstimmung mit dem Auftragsverantwortlichen der GIZ - die die Umsetzung des Output 1 und Teilaufgaben aus Output 2
Das Projektteam im Wesentlichen wird von Burkina Faso ausagieren, die Aktivitäten werden jedoch landesweit durchgeführt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1:
Output 1 zielt darauf ab, soziale und Umweltthemen in der Haushaltsaufstellung von Kommunen (Gender und Kinderrechte) und Sektorministerien (Klima) besser zu berücksichtigen und letztlich auch besser über die Umsetzung der gender- und kinderrechtesensiblen Haushaltsplanung zu berichten. Im Zentrum der Arbeiten steht die DGB im MINEFID und ihre dekonzentrierten Einheiten in den Regionen. Diese müssen eine Beratungsfunktion gegenüber den Kommunen aufbauen, um bei der Einführung gender- und kinderrechtssensibler Haushaltsführung zu unterstützen. Ein wichtiger Meilenstein dabei ist der Aufbau der Online- Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden. DGB und das Vorhaben können dabei auf die bewährte Zusammenarbeit mit UNICEF, PDCS und GIZ ProEnfant zurückgreifen, ebenso auf die bereits etablierten Abstimmungsprozesse mit dem nationalen Koordinationsgremium für Gendergerechtigkeit (Conseil National pour la Promotion du Genre, CONAP). Außerdem soll analog zu dem Format der gender- und kinderrechtssensiblen Haushaltsführung - zunächst auf nationaler Ebene in den Sektoren - eine klimasensible Haushaltsplanung entwickelt werden. Dabei arbeitet die DGB mit den Haushaltsreferaten der Sektorministerien, ggfs. mit den für Querschnittsfragen zuständigen Referaten, und koordinierenden Gremien für Klimawandelthemen, z. B. dem Focal Point für die UN-Klimakonvention. Diese Arbeitsstruktur muss erst aufgebaut werden. Ein Meilenstein ist die Entwicklung eines Leitfadens für die klimasensible Haushaltsführung.
Arbeitspaket 2:
Die Maßnahmen unter Output 2 zielen darauf ab, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Reformen des staatlichen Rechnungswesens und der Finanzstatistik auf kommunaler und nationaler Ebene zu verbessern. Das Schatzamt DGTCP, mit seinen dekonzentrierten Einheiten in den Regionen, ist dafür zuständig, die umfassende Reform des staatlichen Rechnungswesens in die Anwendung zu bringen. Dabei geht es in hohem Maß um Schulungen und Qualitätskontrolle der Anwendung der neuen Verfahren. Meilenstein ist das Vorliegen einer Schulungsbedarfsplanung. Das burkinische Finanzministerium steht wegen der mit der UEMOA vereinbarten Fristen für die Reformen unter Zeitdruck. Um die Prozesse effizient aufzusetzen und Ressourcen und Geberbeiträge optimal zu nutzen wurde die SQIR geschaffen. Die SQIR braucht im internen Gefüge der DGTCP als neuer Akteur Unterstützung, um ihrem ambitionierten Mandat gerecht werden zu können. Die geplanten Schulungen schaffen für die betroffenen Referate klaren Mehrwert und helfen der SQIR ihre koordinierende Position zu festigen. Wie in der Vergangenheit wird das Vorhaben dabei eng mit dem IWF zusammenarbeiten, u. a mit Formaten wie Peer-to-peer-Learning, Kurzzeit-Beratungseinsätzen, Austauschformate sowie Fortbildungen/ Webinars. Im Rahmen der Budgethilfe unterstützt die WB auch den Aufbau eines integrierten Informationssystems ([gelöscht]), das Potenzial zur Zusammenarbeit birgt. Außerdem wird das Vorhaben bei der Erfassung der Ausgabendaten der Gebietskörperschaften unterstützen, so die jährliche Finanzstatistik verbessern und damit zur Nachvollziehbarkeit der Staatsausgaben beitragen. Meilenstein ist das Vorliegen einer einheitlichen Maske für die Dateneingabe aller Gebietskörperschaften.
Aspekte zu Safeguards & Gender mit konkretem Leistungsbezug:
Zur Vermeidung bzw. Minderung möglicher nicht-intendierter negativer Wirkungen bzw. zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter in seinem Wirkungsbereich soll der Auftragnehmer die folgenden wesentlichen Maßnahmen umsetzen:
- Umwelt / Klimaschutz (Minderung) / Anpassung an den Klimawandel:
- Förderung der Bewertungen der erwarteten Umwelt- und Klimaauswirkungen und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Kosten und Vorteile bei der Haushaltsplanung. Systematische Berücksichtigung der Umwelt- und Klimakriterien (Umweltverträglichkeit, Klimarisiken) bei der Ausbildung. Konflikt und Kontextsensibilität sowie Menschenrechte:
- Förderung der Verwendung von Armutsindikatoren in der Haushaltsplanung, darunter insbesondere (i) der Aspekten wie Armut, Beschäftigung und Gleichberechtigung der Geschlechter; (ii) der Entwicklungslücken zwischen ländlichen und städtischen Gebieten; (iii) der wirtschaftspolitischen Lösungen, die allen Bevölkerungsschichten zugutekommen; (iv) sozioökonomische Auswirkungen in Prozessen und Instrumenten der wirtschaftspolitischen Beratung Gleichberechtigung der Geschlechter:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach §§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind, anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Fachliche Erfahrung
- Haushaltsplanung 10%
- Gender und Kinderrechte 10%
- Klimapolitik 10%
- Wissensmanagement 10%
- Nachhaltigkeitsziele 10 %
2. Regionale Erfahrung
- Region Western Africa 30%
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mind. 50% ODA-finanziert) 20%
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 5 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 1 Referenzprojekt im Fachgebiete Öffentliche Finanzen und mindestens 1 Referenzprojekt in der Region Western Africa in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YN7N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.