Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt HWK Eifelstrecke 2631 zwischen Gerolstein (km 99,4) und Trier-Ehrang (km 163,4) inklusive Neubau ESTW Gerolstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56158
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt HWK Eifelstrecke 2631 zwischen Gerolstein (km 99,4) und Trier-Ehrang (km 163,4) inklusive Neubau ESTW Gerolstein
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen
Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
Gerolstein
ca. 20.260 h Sicherungsaufsicht, ca. 25.827 h Sicherungspersonale, ca. 1.000 m Feste Absperrung, ca. 60 St ATWS ü. 30 b. 60m, ca. 480 h ATWS Bediener, ca. 120 d ATWS Handschaltung, ca. 60 St ATWS Planprüfung, ca. 828 St Sh2, ca. 15 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 3 St Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, ca. 38.400 h Bahnübergangsposten, ca. 8 St MobSi, ca. 3 St NWS BÜP, ca. 240 h Helfer im Bahnbetrieb.
zu II.2.10) Angaben über Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag): Nebenangebot/e können gem. Sicherungsvertrag Anlage 5 eingereicht werden. Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag) ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots sind nicht zugelassen (vgl. auch Anschreiben Leistungsanfrage SbaD 208.1124V10).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt HWK Eifelstrecke 2631 zwischen Gerolstein (km 99,4) und Trier-Ehrang (km 163,4) inklusive Neubau ESTW Gerolstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.