Sammlung. Transport und Übergabe von Rest- und Bioabfall in der Gemeinde Pullach i. Isartal Referenznummer der Bekanntmachung: PULLACH 2022-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pullach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pullach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung. Transport und Übergabe von Rest- und Bioabfall in der Gemeinde Pullach i. Isartal
Die Gemeinde Pullach i. Isartal liegt im Landkreis München und ist als entsorgungspflichtige Körperschaft für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle für die Einsammlung, den Transport und die Übergabe in eine vom Landkreis München vorgegebene Entsorgungsanlage zuständig.
Die Gemeinde vergibt die ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung. Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt die Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall (ohne Bereitstellung von Sammelbehältern) zur Entsorgungs- bzw. Verwertungseinrichtung / Umladestation. Die Gemeinde wird die Sammelleistung auch mit dem in der Ausschreibung formulierten Full-Service vergeben.
Die Vertragslaufzeit wird in 2 Phasen aufgeteilt:
Diese Gliederung ist aufgrund des Einsatzes von zwei Sammel-LKW mit unterschiedlicher Antriebstechnologie notwendig.
Phase 1: 01.08.2022 bis 31.07.2024 (ggf. bis 31.07.2025) Euro-Norm 6 Antrieb
Phase 2: 01.08.2024 bis 31.07.2030 (ggf. 01.08.2025) LKW m. alternativem Antrieb
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Pullach vergibt die ausgeschriebenen Leistungen zum 01.08.2022 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung. Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt die Sammlung, Transport u. Übergabe von Rest- und Bioabfall.
- Die Sammlung und den Transport von Rest- und Bioabfall zur Entsorgungs- bzw. Verwertungseinrichtung / Umladestation.
- Die Gemeinde wird die Sammelleistung mit dem in der Ausschreibung formulierten Full-Service vergeben.
- Die Restmüllbehälter mit 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l sind im Eigentum des Abfallverursachenden (Bürgerinnen/Bürger).
- Die Lieferung von bestellten Rest-/Bioabfallsäcken nach den vertraglichen Vorgaben.
- Die Bioabfallbehälter mit 80 l, 120 l und 240 l sind im Eigentum der Gemeinde Pullach i. Isartal.
PHASE 1: Vollzug der Sammelleistung von Rest- und Bioabfall von Montag bis Donnerstag nach dem gemeindlichen Abfallkalender (siehe Anlage) mit mindestens einem EURO Norm 6 oder umwelttechnisch besserem Sammel-LKW.
PHASE 2: Vollzug der Rest- und Bioabfallsammlung mit dem neuen wasserstoff- oder rein batterieelektrisch betriebenen Sammel-LKW im kompletten Gemeindegebiet Pullach i. Isartal.
Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) max 180 Punkte:
- Gesamtpreis: 100 Punkte
- Nähe der Betriebsstätten zum Rathaus der Gemeine Pullach: 10 Punkte
- Nähe der Betriebsstätten zu den Entladestellen: 10 Punkte
- Konzept für Beschwerde- und Reklamationsmanagement: 10 Punkte
- Qualifikationen: 5 Punkte
- Bezahlung: 5 Punkte
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen: 10 Punkte
- wasserstoffbetriebenen LKW: 30 Punkte oder rein elektrisch betriebenen LKW: 20 Punkte
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 01.08.2022 für die Dauer von vier Jahren bis zum 31.07.2026, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, geschlossen, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmalig ist dies zum 31.01.2026 möglich.
Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2030.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung-/erlaubnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung und KFZ-Versicherung
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer berufsständigen Kammer oder Erklärung der Zugehörigkeit zu den freien Berufen
- Das gültige EfB Zertifikat der bietenden Partei als Entsorgungsfachbetrieb
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen) (Falls Ausstellung nicht möglich, eigenhändige Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Bescheinigung der Versicherung / der versicherungsvermittelden Partei einschließlich der Angabe der versicherten Risiken, Laufzeit und Deckungssummen laut den Ausschreibungsunterlagen
- Der Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Sozialaspekt = Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und die Bezahlung des LOGISTIK-Teams mindestens nach Tarifvertrag
- Detaillierte Angaben über den Einsatz eines Sammel-LKW mit dem ausgeschriebenen alternativen Antrieb (Wasserstoff oder Elektro).
Für die Übergangsphase der Nachweis über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Schadstoffklasse mit mindestens Euro Norm 6 mit einem Überbrückungskonzept
Ansonsten Vorlage eines verbindlichen Bestellnachweis für den Fall der Auftragserteilung für einen Abfallsammel-LKW mit alternativem Antrieb (Wasserstoff oder rein elektrischer Antrieb)
- Reklamations- und Beschwerdemanagementkonzept
- Qualifikationsnachweise der leitenden und operativen Mitarbeitenden
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen-Konzept
Abschnitt IV: Verfahren
Das jeweilige Angebot muss vor dem Submissionstermin vollständig auf der Ausschreibungsplattform DEUTSCHE eVergabe hochgeladen sein. Bietende Parteien sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.