Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von Ladestationen, Bereitstellung eines Backend Systems und zugehörigen Dienstleistungen in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Ladestationen/02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von Ladestationen, Bereitstellung eines Backend Systems und zugehörigen Dienstleistungen in zwei Losen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von Ladestationen, Anbindung entsprechend benötigter Vorrichtungen (Gateways), eines Ladebackend für integriertes Lastmanagement sowie zugehöriger Dienstleistungen in den jeweils folgenden Losen:
Los 1: Ladestationen, Installation/Inbetriebnahme, Wartung und technischer Service
Dies umfasst die Lieferung von 2.000 Ladestationen, die Erbringung von Leistungen zur Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur, die Wartung und die technische Betreuung derselben sowie die Anbindung an ein Backendsystem und die Bereitstellung von Ersatzteilen und Produkteinweisung.
Los 2: Ladebackend und technischer Support
Das Backendsystem umfasst die Bereitstellung eines Ladebackend zur webbasierten Verwaltung einer herstellerunabhängigen Ladeinfrastruktur.
Ladestationen, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und technischer Service
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die geplanten Installationsorte sind über das
gesamte Bundesgebiet verteilt. Eine Übersicht der einzelnen Standorte und Anzahl an geplanten Ladestationen
ist in Anlage Neuinstallationen Los 1 dargestellt.
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und der technische Service von Ladestationen für Elektrofahrzeuge für den Einsatz/Betrieb im privaten und halb-öffentlichen Außenbereich für Elektrofahrzeuge. Dabei ist grundsätzlich eine Ladestation mit einer Fahrzeugkupplung des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196 auszurüsten (AC Normalladen). Notwendige Anbauteile werden unter dem Begriff Ladestation subsummiert. Über die Ladestationen müssen alle in Deutschland erhältlichen handelsüblichen, batterieelektrischen Fahrzeuge und Plug-In-Hybride ladbar sein und in der Bauart, -ausführung und Funktionsweise den gültigen Vorschriften und Normen entsprechen. Darunter fällt auch die Lieferung und Installation von Ladestationen mit integrierten Gateways (Master-Ladestationen), für die Daten-SIM-Karten zur intelligenten Vernetzung der Ladestationen und zur Anbindung an Backendsysteme zur Verfügung gestellt werden müssen.
Weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung, Installation und Wartung der Ladestationen anfallen sind:
- Bereitstellung von RFID Karten
- Aktualisierung von Betriebs- und Installationsanleitungen sowie entsprechender Wartungsinformationen zu den angebotenen Ladestationen
- Lieferung von Ersatzteilen
- Halten von Produktschulungen sowie Informieren über Produktneuheiten und Upgrade-Möglichkeiten
- Zusatzleistungen, um einen fehlerfreien Betrieb der Ladestationen sicherzustellen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.05.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 1) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Ladebackend und technischer Support
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Leistungsort für die Implementierung des Ladebackends (Los
2) kann, wenn technisch notwendig vor Ort, aber in der Regel remote sein.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung eines Ladebackends inklusive Services, an welches die aus Los 1 bereitgestellten Ladestationen angebunden werden können.
Als Ladebackend wird eine webbasierte Administrationsoberfläche für Ladestationen verstanden, über welche diese gesteuert und überwacht werden können. Die Administrationsoberfläche beinhaltet zudem eine Nutzerverwaltung sowie Dashboards mit Informationen zu Ladestatistiken, Betriebszuständen, Lastmanagement der Ladepunkte und etwaig auftretenden Störungen oder notwendigen Wartungen.
Über eine Schnittstelle sollen zudem, auf Basis des OCPP, Daten standardisiert aus dem Ladebackend-System ausgelesen werden können.
Die Datenübermittlung von Ladestation zu Backend findet per SIM-Karte im Rahmen einer M2M (Machine-to-Machine) Kommunikation statt. Durch spezielle SIM-Karten soll hierdurch eine Verbindung ohne Internetzugang aufgebaut werden.
Dabei muss das Ladebackend die in der Leistungsbeschreibung benannten Funktionalitäten bereitstellen und die genannten Anwendungsfälle müssen über die API-Schnittstelle umgesetzt werden können.
Zusätzlich zu der Bereitstellung des Ladebackends müssen die folgenden Services erbracht werden:
- Inbetriebnahme des Ladebackends
- Betrieb des Ladebackends
- Softwareseitige Anpassungen Ladebackend und API-Schnittstelle zum Auftraggeber
- Halten von Schulungen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.05.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 2) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültig für alle Lose:
- Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Der Nachweis erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage eines aktuell gültigen Auszuges der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen. Aktuell ist der Auszug dann, wenn dieser die aktuelle Situation des Unternehmens widerspiegelt. Der Auszug hat eine Datumsangabe zu enthalten.
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.2)
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.3)
Gültig für alle Lose:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird die nachfolgende Betriebshaftpflichtversicherung gefordert: Betriebshaftpflicht inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, pauschal 5,0 Mio. Euro.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.4) Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 1:
- Referenzen: Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für Los 1 aus den letzten drei Jahren
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren über die abgeschlossene Inbetriebnahme von mindestens 100 AC-Ladepunkten (mind. 11 kW Leistung) inner-halb Deutschlands inklusive erfolgreicher Anbindung an ein Backendsystem.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Anzahl der in Betrieb genommenen AC-Ladepunkte (mind. 11 kW Leistung)
Mindestanforderung: 100 AC-Ladepunkte
- Name des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Sofern die Angaben und die Anzahl der Referenzen nicht der geforderten Mindestanforderung entsprechen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 2:
- Eigenerklärung zum Betrieb eines Ladebackends
Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Erklärung ist mit einem "JA" oder "Nein" anzugeben, ob der Bieter in den letzten drei Jahren durchgängig mindestens 500 Ladestationen in Deutschland in einem Ladebackend für die Laufzeit von mindestens einem Jahr überwacht/verwaltet hat.
Sofern hier mit "Nein" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Der Auftraggeber behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderung vom Bieter nachweisen zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURUWU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.