Lieferung el. Energie (Strom) aus erneuerbaren Energien 2023 - ZV Fließtal Referenznummer der Bekanntmachung: 500005367/ZV Fließtal
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenwerder
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.egus-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung el. Energie (Strom) aus erneuerbaren Energien 2023 - ZV Fließtal
Lieferung el. Energie (Strom) aus erneuerbaren Energien - ZV Fließtal
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 112 Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 108 Abnahmestellen gem. Standardlastprofil (SLP) und 4 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 01.01.2023, 0:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr mit elektrischer Energie, erzeugt aus erneuerbaren Energien gem. EEG beliefert werden. Der Jahresverbrauch 2021 belief sich auf rd. 762.000 kWh, davon rd. 458.000 kWh RLM und rd. 303.000 kWh SLP.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG oder den Eintrag in die BNetzA-Liste Lieferanten von Haushaltskunden oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998, einem Mindestumsatz von 10 Mio. € im Durchschnitt der letzten 3 Jahre und der Benennung von 5 öffentlichen Auftraggebern als Referenzkunden als erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.