Erweiterung der Grund - und Mittelschule - Leistungen gem. § 49 ff HOAI - LPH 1 - 6, 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 081-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswiesen
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Grund - und Mittelschule - Leistungen gem. § 49 ff HOAI - LPH 1 - 6, 8
Erweiterung der Grund- und Mittelschule Bischofswiesen durch einen Neubau sowie Umbaumaßnahmen im bestehenden Schulgebäude (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI, Leistungsphasen 1 - 6, 8;1. Abriss und Ersatzneubau Bauteil C:Im Zuge von Bestandsuntersuchungen wurde an der nördlichen Seite des Gesamtobjekts, dem Gebäudeteil C (siehe Konzeptstudie S.1, rot gefärbte Fläche), festgestellt, dass es hier unterhalb der Bodenplatte bereits zu einem Grundleitungsbruch gekommen ist. Darüber hinaus ist es aufgrund einer undichten Gebäudefuge bereits zu einem Wassereintritt gekommen. Aufgrund des darüber hinaus bestehenden Sanierungsbedarfs an der darin befindlichen WC-Anlage sowie einer ungünstigen, kleinteiligen Raumstruktur soll der Gebäudeteil C des Schulbaus nun komplett abgerissen und neu errichtet werden. Ferner existiert bereits eine Entwurfs- und Eingabeplanung für die Erweiterung des Gesamtgebäudes an dessen Nordwestseite. Art und Umfang der geplanten Erweiterung sind aus den als Anlage 1.1 beigefügten Eingabeplänen ersichtlich. Die dort beschriebenen Maßnahmen (nachfolgend „Erweiterungsvorhaben“ oder „Erweiterungs-bau“ genannt) sind nicht Gegenstand dieses Bauvorhabens. Gleichwohl hat mit dem Architekten dieser Maßnahme eine enge Abstimmung im Rahmen jeder Leistungsphase, einschließlich LP. 6 – 8) des HOAI-Leistungsbilds stattzufinden, um gegenseitige Störungen, Fehlgestaltungen oder Doppelaufwände zu vermeiden und gegebenen-falls Synergieeffekte zu nutzen. (Weitere Angaben zu Nutzungsanforderungen; konstruktive Anforderungen; Gestaltung, Qualitätsstandard, Materialitäten Ausbau, Möblierung; Gebäudetechnik sind in den Verdingungsunterlagen "Maßnahmenbeschreibung" enthalten).2. Sanierungs- und Umbaumaßnahmen Kellnbergerbau:In dem nordwestlichen Gebäudeteil „Kellnbergerbau“ ist in Ebene 2 eine Umnutzung dahingehend vorgehsehen, dass dorthin die bisher in dem Gebäudeteil C untergebrachte Schulverwaltung (Sekretariat) dauerhaft verlagert wird. Die Räume auf Ebene 2 des „Kellnbergerbaus“ sind für diese Art der Nutzung zu ertüchtigen. Hinsichtlich der Büroausstattung hat der Architekt den vorhandenen Bestand auf seine Wiederverwendbarkeit hin zu überprüfen und die Ausstattung der Räume auf Basis dieser Untersuchung zu planen. Diese Maßnahmen sind im Vorfeld ab-zuarbeiten, so dass ein Umzug der Verwaltung vor Abbruch des Gebäudeteils C erfolgen kann. 3. Ertüchtigungsmaßnahmen Gesamtgebäude (ohne Erweiterungsbau und Ersatzneubau):a.) Brandschutzertüchtigung Alle nicht neu zu errichtenden Gebäudeteile sind brandschutztechnisch zu ertüchtigen, sofern Notwendigkeiten, aus dem zu erstellen Brandschutzkonzept, ergehen Diese Gebäudeteile sind mit einer neuen Alarmierungsanlage, Brandmeldern (ggf. vollflächige Überwachung) und gegebenenfalls mit Brandschutztüren, etc. so nachzurüsten, dass sie den aktuellen brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.b.) Einheitliche Ausstattung der Klassenzimmer mit EinbaumöbelnSämtliche Klassenzimmer im Gesamtgebäude sind einheitlich mit derart Einbau-möbeln auszustatten, dass sie den Nutzungsanforderungen eines zeitgemäßen Schulbetriebs entsprechen. 4. Statische Ertüchtigung:In dem südwestlich gelegenen Gebäudeteil „Grundschule“ sind einige Sparren im Dach gebrochen. Das Dach ist insoweit zu sanieren. Ferner befinden sich einige Stahlträger der Kellerdecken im kritischen Bereich. Diese sind zu verstärken.Nähere Angaben zu den Schäden in den Bereichen Kellerdecke und Dach sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bestandsuntersuchung zu entnehmen.5. Aufzugsanlage:Für die barrierefreie Erschließung des künftigen Verwaltungstraktes auf Ebene 2 sowie die restlichen Geschoße des Kellnbergerbaus ist im Bereich des Verbindungsbaus zwischen Kellnbergerbau und Grundschulbereich eine Aufzugsanlage vorzusehen.(Detaillierte Angaben - siehe Anlage Maßnahmenbeschreibung der Verdingungsunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.