411 HB NoMo LWS - OPL Referenznummer der Bekanntmachung: 411 HB NoMo LWS OPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.egno.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
411 HB NoMo LWS - OPL
Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
22846 Norderstedt
Die Stadt Norderstedt Dezernat II c/o EGNO plant die Errichtung von fünf Wohnkomplexen an der Lawaetzstraße. Die Wohnkomplexe werden in zweigeschossiger Bauweise mit zusätzlichem Staffelgeschoss und Tiefgarage erstellt. Die Tiefgarage besitzt ca. 70 Stellplätze, Lagerräume sowie Fahrradstellplätze und ist durchgehend als verbindender Baukörper unter den fünf sichtbaren Baukörpern ausgebildet. In den Häusern entstehen insgesamt 95-100 Wohneinheiten.
Die Konstruktion erfolgt in konventioneller Massivbauweise. Fassaden werden als riemchenverkleidetes Wärmedämmverbundsystem ausgeführt.
Basis der fünf gleichen Baukörper dieses Projektes sind zwei bereits in der Realisierung befindliche Bauvorhaben, deren oberirdische Baukörper in der Grundplanung übernommen werden sollen. Sie werden symmetrisch in Form eines „E“ auf einer neu zu konzipierender Tiefgarage angeordnet.
Zwischen den Baukörpern befindet sich die Zufahrt zur Tiefgarage. Es werden zwei gärtnerisch gestaltete Innenhöfe angelegt, die von einem Außenanlagenplaner konzipiert werden und in denen auch die notwendigen Spielflächen untergebracht werden.
Die schmale Straßenseite des Grundstücks befindet sich im Lärmpegelbereich V.
Die Baumaßnahme ist geregelt durch den Bebauungsplan Nr. 311 der Stadt Norderstedt.
Den Verfahrensunterlagen liegen die Planunterlagen der Baugenehmigung und des B-Plans bei.
Das Projekt soll im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden.
Leistungsbeschreibung: Objektplanung §34 HOAI, LPH 1-9, Honorarzone III unten, stufenweise Beauftragung. Es werden alle in der HOAI aufgeführten Grundleistungen bei den Bietern abgefragt (Ansatz 100%).
Im Rahmen des Honorarangebots ist von den Bietern zu berücksichtigen, dass AG-seitig für die Wohnbebauung eine umfassende Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird. Zum Abgleich befindet sich in den Informationsunterlagen die Referenzplanung des Norderstedter Modells Buschweg. Die Bieter erhalten diese nach Beauftragung digital als dwg und pdf zur weiteren Verwendung. Diese Grundlage ist entsprechend den Leistungsphasen auf die ortsspezifische Anforderung des Projektes Lawaetzstraße anzupassen und in die zu planende Tiefgarage mit einzubinden. Dementsprechend geht der Auftraggeber von einem reduzierten Aufwand insbesondere in den LPH 1-3 aus. Ebenso ist die Gleichartigkeit der 5 Wohngebäude bei der Honorarbildung zu berücksichtigen (vgl. HOAI §11). Diese Umstände sind durch den Bieter in einem entsprechenden prozentualen Abschlag im Honorarangebot (Stufe 2) zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
411 HB NoMo LWS OPL - Objektplanung / Architektur
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html