Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer 2-Feldsporthalle der Gemeinde Sukow - Los 1 Objektplanung "Gebäude und Innenräume" mit Sonderfachleuten für Schallschutz und Brandschutz- in Anlehnung an HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 3113260
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crivitz
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer 2-Feldsporthalle der Gemeinde Sukow - Los 1 Objektplanung "Gebäude und Innenräume" mit Sonderfachleuten für Schallschutz und Brandschutz- in Anlehnung an HOAI 2021
Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer 2-Feldsporthalle der Gemeinde
Sukow, Los 1 Objektplanung "Gebäude und Innenräume" und Sonderfachleute für Schallschutz und Brandschutz- in Anlehnung an HOAI 2021 hier Stufenweise Beauftragung LP1-4, optional LP 5-9
19079 Sukow
Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer 2-Feldsporthalle der Gemeinde
Sukow, Los 1 Objektplanung "Gebäude und Innenräume" und Sonderfachleute für Schallschutz und Brandschutz- in Anlehnung an HOAI 2021 hier Stufenweise Beauftragung LP1-4, optional LP 5-9
unbekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Architekturbüro Albers GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: DE
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19089
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYR0A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.