Neubau Sporthalle in Nordenham - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 5270.01 AF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Nordenham
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordenham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sporthalle in Nordenham - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Friedrich-August-Hütte (FAH) ist ein stark industriell geprägter Nordenhamer Ortsteil und wird vor allem von Arbeiterfamilien bewohnt, häufig mit Migrationshintergrund. Im Bereich FAH leben ca. 6.000 Menschen (20% mit ausländischer Staatsangehörigkeit; 30%-Anteil älterer Bürger (60+)). Die Sporthalle ist angegliedert an die Grundschule FAH und stellt im Stadtnorden eine sogenannte Schwerpunktschule dar. Sie ist die zweitgrößte Grundschule (dreizügig) in Nordenham. An der Grundschule befand sich eine 2-Feld-Sporthalle (Baujahr 1968), die aufgrund gravierender baulicher Mängel seit 2018 gesperrt ist und in 2020 aufgrund der Einsturzgefahr (unmittelbare Nähe an den Schulhof) abgebrochen wurde.
Im Jahre 2015 sind 2 umliegende Grundschulen geschlossen und deren Schulbezirke zum Großteil in diesen Schulbezirk aufgenommen worden. Seit 2018 ist nur noch rudimentär Sportbetrieb über Bustransfer in anderen Hallen möglich. Einstündige/spontane Sport- und Bewegungsaktionen entfallen.
Im Ortsteil gibt es keine Alternativen zum Gesundheitssport, dies trifft alle Bevölkerungsschichten. Die Kapazitäten der umliegenden Sporthallen sind durch die Sportvereine erschöpft.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4.
Nordenham
Der Ersatzneubau soll multifunktional von allen Bevölkerungsgruppen genutzt werden. Die Halle soll zur stärkeren Nutzung teilbar sein (4 Umkleideräume). Die Halle steht für 2 Kindergärten offen, für Sportbetrieb aller Vereine, für soziale Integration im Ortsteil (türk.-islam. Kulturverein, Solidaritätsverein etc.), für die Gesundheit der älteren Bevölkerungsteile. Räumlich erfolgt eine Angliederung an die Grundschule. Großer Wert wird auf Barrierefreiheit (Zugang, Gerätebereich, Piktogramme etc.) und energetische Aspekte gelegt (CO²-Einsparung). Die Objektgröße soll circa 23x30m mit Hallenfeld von 15x30m (mittig teilbar) sein. Die Gesamtkosten werden derzeit auf [Betrag gelöscht] EUR Netto (KG 200-600) inkl. Erschließung und festverbauter Sportgeräte geschätzt. Bei Planung und Ausführung sind die baukulturellen Ziele des Bundes zu unterstützen ebenso die bundespolitischen Ziele: Barrierefreies Bauen und Nachhaltigkeit. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine 90%ig geförderte Maßnahme des Bundes "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", welche stets mit dem Niedersächsischem Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) abzustimmen ist und nach dem Verfahrensschema der RzBau abgewickelt wird.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
- Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI;
- Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in noch vom AG festzulegenden Stufen. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht;
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Ausstattung (fest eingebaute Sportgeräte) wird durch die Objektplanung übernommen.
Voraussichtliche Termine für die Ausführung der Leistungen:
- bis Januar 22 - Vergaben der Planungsleistungen
- bis Januar 23 - Klärung des genauen Standortes, Erstellung Entwurf, Abstimmung mit NLBL und Politik ist abschließend erfolgt, Einreichung Baugenehmigung
- ab Februar 23 - Start der Ausschreibungen der einzelnen Gewerke
- ab August 23 - Baubeginn
- bis Dezember 24 - Fertigstellung und Inbetriebnahme
Vertreter aus behördlichem und politischem Kontext werden ggf. neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an den Verhandlungsgesprächen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in noch vom AG festzulegenden Stufen. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht;
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung nicht als Präsenzveranstaltung oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Versand der Angebotsaufforderung in der 38. KW 2021; Einreichung der Honorarangebote in der 43. KW 2021, Verhandlungsgespräche in der 45. KW 2021.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRXVB
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.