Lieferung eines vernetzten Produktionssystems für die Verarbeitung und Verpackung von Schüttgütern Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wildau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-wildau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines vernetzten Produktionssystems für die Verarbeitung und Verpackung von Schüttgütern
Lieferung eines vernetzten Produktionssystem für die Verarbeitung und Verpackung von Schüttgütern mit alleinstehenden Bearbeitungsstationen und KI-Applikationen
Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1 15745 Wildau
Für die Umsetzung einer Lehr- und Forschungsanlage zur Vermittlung und Entwicklung von Anwendungen mittels Künstlicher Intelligenz (KI), beabsichtigt die TH Wildau eine komplexe Produktionsumgebung auf konzeptioneller Basis eines kleinen mittelständischen Produktionsunternehmen zu beschaffen. Am Beispiel der Anlage soll die Verarbeitung von Schüttgütern inkl. verschiedenen Temperaturbehandlungen, einer Echtzeit-Rückverfolgbarkeit und fahrerlosen Transportsystemen veranschaulicht werden. Wodurch eine Inhouse-Wertschöpfungskette vom Wareneingang bis zum versandfertigen und verpackten Produkt abgebildet werden kann. Mit der Anlage sollen hieraus produktionsnahe Künstliche Intelligenz-Anwendungen, Mensch-Maschinen-Interaktionen sowie Robotikszenarien adressiert werden. Der Mensch muss sich hierbei zwischen den Anlagenbereichen ungehindert bewegen und mit dem System interagieren können. Daher müssen die einzelnen Stationen frei im Raum positioniert werden können, ähnlich wie in einem kleinen mittelständischen Produktionsunternehmen, mit alleinstehenden Maschinen. Die konkreten Mindestanforderungen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen.
Grundsätzlich werden die Angebote hinsichtlich
- formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
- Eignung der Bewerber / Bieter / Nachunternehmer,
- Angemessenheit der Preise sowie
- fachliche Bewertung/ Wirtschaftlichkeit
geprüft und gewertet.
Angebote, die den formellen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechen, können von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen werden.
Die Wertungskriterien setzen sich wie folgt zusammen:
- Preis mit einer Gewichtung von 50%
- Technische Funktionalitäten mit einer Gewichtung von 30%
- Qualität des pädagogischen Konzepts mit einer Gewichtung von 10%
- Service mit einer Gewichtung von 10%
Die jeweiligen Unterkriterien sind den Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragsvergabe und endet spätestens am 15.12.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, u.a.
- über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt
- über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist
- über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße
- über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
- über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- ,sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten,
- ferner, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden
Anstelle der Eignungsnachweise kann der Bieter als vorläufigen Beleg der Eignung das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("EEE") in der Form des Anhangs 1
der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16),
abrufbar unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd, ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben oder über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Standard-Online-Formular einreichen (vgl. § 50 Absatz 1 Satz 1 VgV 2016)
- Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Referenz (zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind drei oder mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzobjekte der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.)
Die Erklärung des Bieters, dass die zur Erledigung des Auftrags benötigte Ausrüstung (z. B. Mess- und Prüfmittel) zur Verfügung steht.
Mit dem Angebot sind folgende, weitere Unterlagen/Nachweise/Erklärungen/Vereinbarungen gefordert:
- Abschluss einer Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz BbgVergG - (Zahlung eines Mindestlohnes, Einräumen von Kontrollen durch den Auftraggeber)
- Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen
- Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-und Sachschäden
in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt.
- Vorlage des Auszugs aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters
Sonstige mit dem Angebot einzureichende Unterlagen/Nachweise sind:
- Pädagogisches Konzept
- Auflistung der Lehrunterlagen
- Exemplarische Lehrunterlagen
- Servicekonzept
- Layout /Skizze und Beschreibung der angebotenen Smart Factory als Ganzes
- Beschreibung und zeichnerische Darstellung der einzelnen angebotenen Module der Smart Factory
- Konzept Energiemonitoring
- Beschreibung der Schnittstelle
- Beschreibung der KI-Anwendungen
Eine detaillierte Übersicht aller mit dem Angebot einzureichender Unterlagen/Nachweise/Erklärungen/Vereinbarungen kann den Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRURU47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
GWB § 160 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.