Gemeinde Schaufling_Neuordnung "List Anwesen" mit Schaffung eines Bürgerzentrums_Arch, IBW, FA Referenznummer der Bekanntmachung: 78/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schaufling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeindeschaufling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Schaufling_Neuordnung "List Anwesen" mit Schaffung eines Bürgerzentrums_Arch, IBW, FA
Die Gemeinde Schaufling beabsichtigt das in der Ortsmitte liegende Gasthaus "List" zu sanieren und durch Erweiterungsbauten (Ersatzbauten im Westen und Süden) ein Bürgerzentrum zu schaffen.
.
Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Freianlagenplanung, als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
94571 Schaufling Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Schaufling beabsichtigt das in der Ortsmitte liegende Gasthaus "List" zu sanieren und durch Erweiterungsbauten (Ersatzbauten im Westen und Süden) ein Bürgerzentrum zu schaffen.
.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten. Bauabschnitt I beinhaltet die Sanierung des bestehenden Hauptgebäudes (Gasthaus) im Norden sowie den Abbruch bestehender Gebäulichkeiten im Westen und Süden und den Neubau eines Veranstaltungsstadels im Westen.
.
Die hofförmige Anlage des Bestandes mit drei Gebäudeteilen bildet einen Vorplatz auf der Ostseite. Die Ersatzbauten im Süden und Westen werden in einem größeren Abstand als vorher zum Haupthaus errichtet. Durch diese Aufweitung des Hofes wird die Aufenthaltsqualität erhöht und ein Raum für Begegnungen geschaffen. Von diesem öffentlichen Vorplatz aus werden alle Nutzungen erschlossen.
.
Das Hauptgebäude wird saniert, die Nutzung des Gasthauses bleibt erhalten. Im östlichen Gebäudeteil wird im Erdgeschoss die Tourist-Info mit regionaler Vermarktung, eine Büronutzung für ein Bürgerbüro und ein Raum für die Abhaltung einer Bürgersprechstunde verortet. Im Obergeschoss entstehen für die Öffentlichkeit nutzbare Gruppenräume für die Abhaltung von Seminaren, Kursen, Vorträgen etc..
.
Im westlichen Neubau, der dem Maßstab eines Stadels nachempfunden wird, entsteht im Erdgeschoss und Obergeschoss des südlichen Gebäudeteils über zwei Geschosse ein Bürgersaal mit Galerie; im rückwärtigen nördlichen Teil des Saales werden die Zubehörräume für den Saal sowie die vertikale Erschließung des Gebäudes untergebracht, im Untergeschoss die sanitären Anlagen, Lagerräume und Räume für die Technik. Südseitig entsteht eine öffentliche WC-Anlage die von außen begehbar ist.
.
Die beiden Gebäudeteile, Haupthaus und Veranstaltungsstadel werden über ein vollverglastes zweistöckiges Foyer, welches der Haupterschließung dient, miteinander verbunden.
.
Der Baubeginn für Bauabschnitt I ist für Sommer 2021, die Fertigstellung für Frühsommer 2023 geplant.
.
Der Bauabschnitt II, der vorbehaltlich zur Verfügung stehenden Mittel erst in 3-5 Jahren realisiert wird, beinhaltet den Neubau eines südlichen Baukörpers (Dorfladen mit Nebenräumen im Erdgeschoss und barrierefreie Wohnungen im Obergeschoss) sowie den Bau einer Tiefgarage mit 36 Stellplätzen unter dem südlichen Baukörper und dem "Innenhof". Weitere 40 Stellplätze werden oberirdisch im Süden und Osten der Baukörper erstellt.
Die Genehmigungsplanung ist erstellt und eingereicht, die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet.
.
Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Freianlagenplanung, als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
.
Die Maßnahme wird gefördert nach der Förderinitiative der Bayerischen Staatsregierung "Innen statt Außen".
.
Die Projektkosten der Kostengruppen 300, 400 und 700 belaufen sich auf voraussichtlich 12,2 Millionen EUR, davon entfällt auf BA I ein Betrag von [Betrag gelöscht] EUR, auf BA II ein Betrag von [Betrag gelöscht] EUR, die Kosten für die Außenanlagen werden mit [Betrag gelöscht] EUR veranschlagt.
Stufenweise Beauftragung:
Objektplanung Gebäude und Innenräume / Ingenieurbauwerke:
Stufe 1: Lph. 5-9 Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stufe 2: Lph. 5-9 Objektplanung Ingenieurbauwerke
.
Objektplanung Freianlagen:
Stufe 1: Lph. 2
Stufe 2: Lph. 3 und 4
Stufe 3: Lph. 5 - 7
Stufe 4: Lph. 8 und 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten und diese umfasst BA I und BA II.
.
Projektbezogene Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchdorf i. Wald
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94261
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRX50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.