Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren ; Dorfcampus Merzen

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuenkirchen-os.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E26477174
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E26477174
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren ; Dorfcampus Merzen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde. Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.

Aufgabe des Verfahrens ist der Neubau der Grundschule Merzen und des Dorf- / Jugendtreffs mit multifunktionaler Mensa und die Neugestaltung der angrenzenden Freianlagen, Bushaltestellen und Stellplatzbereichen

Die Samtgemeinde Neuenkirchen, bestehend aus den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage, unterhält als Schulträger die bestehende Grundschule Merzen.

In zentraler Ortslage des aufstrebenden Standorts (derzeit ca. 4.000 Einwohner) befindet sich der zweizügige Schulbau, welcher auch für die örtliche Vereins- und Jugendarbeit mitgenutzt wird, in Nachbarschaft zu zwei Sporthallen, einem Sportplatz sowie dem Buswendeplatz.

Aufgrund der Schulentwicklungsplanung sowie der baufachlichen Betrachtung der Bestandsbauten ergibt sich die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen dreizügigen Grundschule am gleichen Ort, die Verknüpfung mit der Vereins- und Jugendarbeit bleibt Programm.

Entstehen soll -unter Beachtung der 4 Themenbausteine 'Heterogenität beim Lernen', 'Inklusion', 'Ganztag' und 'Digitalisierung'- ein Wohlfühlort für zukunftsorientierte Lernformen.

Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme sollen die Freianlagen des gesamten Ensembles der vorgenannten öffentlichen Flächen einer planerischen Betrachtung unterzogen werden.

Die Neubaumaßnahmen der schulischen Einrichtungen, und die Neubaumaßnahme des Dorf-/Jugendtreffs mit multifunktionaler Mensa betragen insgesamt etwa 3.400 m² NUF.

Die Gesamtfläche des Plangebiets in Merzen beträgt ca. 13.900 m².

Hinweis 1:

Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten

Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.

Hinweis 2:

Die Architektenleistungen werden als Generalplanerleistungen für die Architektur, die Tragwerkslehre, die Fachplanung TA und diverse Sachverständigenleistungen vergeben werden.

Hierzu müssen zur Zuschlagsverhandlung von den Preisträgern entsprechende Teams gebildet und vorgestellt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 4 gesetzte und 11 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).

Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 11 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsformular möglich.

Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.

Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.

Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.

Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link https://www.subreport.de/E26477174

Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.

Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 28.03.22, 10.00 Uhr elektronisch eingegangen sein.

Geforderte Nachweise:

— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),

— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in),

— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,

— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architektinnen und Architekten

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Architektur-/Ingenieurbüro Schröder, Merzen in ArGe mit Hyco Verhaagen GmbH, Hüde
Otte Architektur, Neuenkirchen in ArGe mit morbach.wermeyer.landschaftsarchitekten PartGmbB, Sassenberg
Kornhage + Schubert Architektur und Ingenieur, Wallenhorst, in ArGe mit Müller-Dams Landschaftsen, Osnabrück
heimspiel Architekten, Münster, in ArGe mit PLANERGRUPPE OBERHAUSEN GMBH, Essen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Gesamtpreissumme beträgt: 85.000,00 € (inklusive MWSt.)

Preisgeld

1. Preis: 19.000,00 €

2. Preis: 12.000,00 €

3. Preis: 7.000,00 €

Anerkennungen (2) 9.500,00 €

Aufwandsentschädigung:

2.500,00 € bt. pro Bietergemeinschaft (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung. Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (via Vorprüfung) ausgezahlt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Jürgen Arendt (Architekt BDA) (FP)
Beate Burhoff (Architektin BDA) (FP)
Prof. Dr. Volker Droste (Architekt BDA) (FP)
Prof. Ingo Lütkemeyer (Architekt) (FP)
Eike Harant (Architekt) (FP)
Rainer Thiel (Landschaftsarchitekt BDLA) (FP)
Thimo Weitemeier (Architekt und Stadtbaurat) (FP)
Hanno Garthaus (Architekt BDA + Stadtplaner) (stellv. FP)
Sven Witte (Landschaftsarchitekt) (stellv. FP)
sechs Sachpreisrichter werden im Laufe des Verfahrens bekannt gegeben

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren

13. KW 2022 - Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung

15. KW 2022 - Versand Auslobung

18. KW 2022 - Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung

26. KW 2022 - Abgabe Planunterlagen

30. KW 2022 - Abgabe Modelle

38 KW 2022 - Preisgerichtssitzung, voraussichtlich

§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:

1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass

Der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.

3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünebaurg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2022