Erweiterung Grundschule Kandel, Neubau Mensa und Ganztagsräume, Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 6-9 Referenznummer der Bekanntmachung: KAN-HEN-2022/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76870
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-kandel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Kandel, Neubau Mensa und Ganztagsräume, Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 6-9
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Erweiterung der Grundschule Kandel, Neubau Mensa und Ganztagsräume.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 6-9 vorgesehen.
Kandel
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Erweiterung der Grundschule Kandel, Neubau Mensa und Ganztagsräume.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 6-9 vorgesehen.
Für den Ganztagsbetrieb der Ludwig-Riedinger-Grundschule Kandel soll ein zweigeschossiger Neubau mit Mensa und Ganztagsräumen errichtet werden.
Der gewählte Baukörper entlang der nördlichen Grundstücksgrenze schafft den bislang fehlenden städtebaulichen Abschluss des Hofbereiches und bildet somit eine Raumkante zur Marktstraße.
Im östlichen Bereich ist die Durchfahrt von der Marktstraße zur Kirchgasse für den öffentlichen Anliegerverkehr weiterhin gegeben. Dort erfolgt auch die Anlieferung für die Küche, ist aber vom Schulhof vollständig durch einen Zaun abgetrennt.
Der eigenständige Erweiterungsbau wird über einen Zugang vom Schulhof erschlossen. Im Foyer befindet sich die Treppe ins OG sowie die Toilettenanlagen und der Aufzug. Vom Foyer gelangt man direkt in den Speisesaal mit Garderobe und Essensausgabe. Der Speisesaal öffnet sich über großzügige Fensterelemente nach Süden zum Schulhof, sodass in der wärmeren Jahreszeit auch der Außenbereich mit einbezogen werden kann. Auf der Ostseite des Gebäudes sind der Küchenbereich mit klarer Schwarz-Weiß-Trennung sowie die Nebenräume für das Personal und die Haustechnik angeordnet.
Im Obergeschoß befindet sich der Ganztagesraum, die Integrationsräume sowie der Mehrzweckraum und ein Arbeitsraum. Über den Flur wird der 2. bauliche Flucht- und Rettungsweg sowie die außenliegende Sitztreppe, die sich zum Schulhof hin öffnet, erschlossen.
Nachdem aufgrund der Variantenuntersuchung auf ein Kellergeschoß verzichtet wurde, befinden sich auf dem Flachdach des Gebäudes die Lüftungsanlagen mit entsprechender Einhausung sowie eine PV-Anlage. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt vom Bestandsgebäude aus über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Als Außenwandbekleidung ist eine Keramik-Vorhangfassade in Kombination mit einem Wärmedämmverbundsystem vorgesehen.
Außerdem wird der gesamte Schulhof komplett neu überplant.
Projektziele:
A. Projektziele Objektplanung u.a.:
Umsetzung der vorliegenden Planung bei fortlaufender Optimierung hinsichtlich Funktionalität und Nachhaltigkeit des Gebäudes.
B. Projektziele Planung entsprechend den Förderrichtlinen des Landes Rheinland-Pfalz und den Auflagen weiterer Förderprogramme.
Einhaltung der Orientierungskennwerte gemäß den aktuellen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus.
Planung mit dem Ziel optimaler Förderung unter Berücksichtigung anderer möglicher aktueller Förderprogramme wie z.B. energetischer Förderung.
C. Projektziel Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist neben den gestalterischen und funktionalen Anforderungen von besonderer Bedeutung. Ziel der Gebäudeplanung muss es sein, die vorgegebenen Investitionskosten einzuhalten und die Lebenszykluskosten zu minimieren. Dies beinhaltet für die Planungs- und Bauphase die Schaffung optimierter Flächenwerte sowie eine hochqualitative Konstruktions- und Materialwahl. Die Verwendung von als nachhaltig bewerteten Materialien wird gewünscht. Mit geeigneten Baustoffen soll ein angenehmes Raumklima erreicht werden. Die gewählten Konstruktionen sollen im Hinblick auf Sanierung und Modernisierung optimiert werden.
.
Gebäudedaten:
Bruttorauminhalt: 4.347 m³;
Nutzfläche: 548 m².
Baukosten (Stand Kostenberechnung 27.04.2021, jeweils EUR brutto) KG 200 308.520,00;
KG 300 2.281.210,00;
KG 400 1.617.238,95;
KG 500 640.060,00;
KG 600 103.403,70.
Rahmentermine:
- Genehmigungsplanung (LP 4): Juli 2022
- Ausführungsplanung (LP 5): bis April 2023
- Ausschreibung und Vergabe (LP 6+7): bis November 2023
- Baubeginn: Juni 2023
- Fertigstellung: Dezember 2024
- Inbetriebnahme: Anfang 2025.
.
Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
.
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen, Wichtung 10 v.H.
.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
jährliches Mittel mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre .
Unterkriterium Personalstruktur ≥ 3 Personen = 3 Punkte ≥ 2 Personen = 2 Punkte .
2. Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen .
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
.
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleitung 10 v.H.
.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte = 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen .
Wichtung Qualität der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 20 v.H.
WK Projektleitung 20 v.H.
WK Bauleitung 20 v.H.
.
Für das Büro/Unternehmen / für Projektleitung / Bauleitung jeweils:
.
Wertungskriterium:
.
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Aufenthaltsräumen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Unfallverhütung und Barrierefreiheit in vgl. Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt.
.
A.
- Gebäude mit Gruppen- oder Unterrichtsräumen für Kinder und Jugendliche, Speiseraum und Küchenbereich = 3 Punkte
- Gebäude mit Gruppen- oder Unterrichtsräumen für Kinder und Jugendliche = 2 Punkte
- Gebäude mit sonstigen Gruppen-, Unterrichts-, oder Aufenthaltsräumen = 1 P.
.
B.
≥ 3,5 Mio. € KG 300 + 400 brutto = 3 Punkte = 0,5 Mio. € = 1 P.
Zwischenwerte werden linear interpoliert .
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt .
.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. € bei sonstigen Schäden, mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie Projektleitung (PL) und Bauleitung (BL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1 .
Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 6-8, für die PL die Leistungsphasen 6-8 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen.
.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
- für Referenzen von Büro/Unternehmen darf die Leistungserbringung der LPH 6 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- für Referenzen von Projektleiter/in darf die Leistungserbringung der LPH 6 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- für Referenzen von Bauleiter/in darf die Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2017 begonnen haben.
.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
.
Für das Büro/Unternehmen / für Projektleitung und Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben vorzulegen.
.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/innen / Büroinhaber/innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Architekt”, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” und/oder „M.Eng.” und/oder „B.Eng.” oder vergleichbar (dies gilt für die Projektleiterung (PL) und die Bauleitung (BL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projekt- und Planbesprechungen finden in Kandel statt.
- Die örtliche Präsenz in Kandel ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4:
Fortsetzung .
Planung unter Beachtung aller Vorschriften, Regelungen und Auflagen, u. a.:
- LBO Rheinland-Pfalz
- Auflagen Gewerbeaufsicht
- Auflagen Barrierefreies Bauen
- Vorschriften Unfallkasse Rheinland-Pfalz
- Hinweise des Landesjugendamtes im Zuge der Erteilung der Betriebserlaubnis
.
Zu II.2.9: Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
.
.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB .
Der Antrag ist unzulässig, soweit .
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 5516
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de