Verpflegung von Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung der Gemeinde Köngen Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köngen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73257
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koengen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sundf-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung von Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung der Gemeinde Köngen
Die Gemeinde Köngen möchte die Lieferung von portionierfertiger Mittagsverpflegung für die Kinderkrippe „Sonnenwinkel“, den Kindergarten „Schulberg“, die Kindertagesstätte „Burggärtle“, das Kinderhaus „Regenbogen“ und die Schulkindbetreuung an der „Mörikeschule“ an einen Dienstleister vergeben.
Köngen, DE
Die Gemeinde Köngen möchte die Lieferung von portionierfertiger Mittagsverpflegung für die Kinderkrippe „Sonnenwinkel“, den Kindergarten „Schulberg“, die Kindertagesstätte „Burggärtle“, das Kinderhaus „Regenbogen“ und die Schulkindbetreuung an der „Mörikeschule“ an einen Dienstleister vergeben.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Spätestens nach zweimaliger Verlängerung erfolgt eine Neuausschreibung. Gesamtlaufzeit 24 Monate plus zwei (2) mal zwölf (12) Monate optionale Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein, sofern für Ihre Unternehmensform einschlägig. Sofern der eingereichte HR-Auszug älter ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
Der Bieter bestätigt, dass der Jahresumsatz seines Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung). Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Vorlage von drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Mindestens drei Referenzen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
11.03.2022 Ende der Fragefrist für Bieterfragen
14.03.2022 Spätester Termin zur Beantwortung von Bieterfragen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).