Offene Ganztagsbetreuung an den Grundschulen des Schulverbands Mittleres Nordfriesland Referenznummer der Bekanntmachung: SVMNF-2022-01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bredstedt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amnf.de/bildung-kultur/schulen-schulverband.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVHRJ4Q/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVHRJ4Q
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offene Ganztagsbetreuung an den Grundschulen des Schulverbands Mittleres Nordfriesland

Referenznummer der Bekanntmachung: SVMNF-2022-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betreuung der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen im Schulverband.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

Grundschule Breklum Kirchenstraße 20 25821 Breklum, Grundschule Bredstedt Gartenstraße 15 25821 Bredstedt, Grundschule Bordelum An der Schule 2 25852 Bordelum, Friedrich-Paulsen-Schule An de School 1 25842 Langenhorn, Lüttschool Drelsdorf Karkenweg 22 25853 Drelsdorf, Lüttschool Joldelund Schulstraße 4 25862 Joldelund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die einheitliche Trägerschaft für die Ganztags- und Betreuungsangebote sowie für die Mittagsverpflegung in den Grundschulen Breklum-Bredstedt-Bordelum und (ein Schuljahr später beginnend) der Grundschule Langenhorn, optional auch an der Lüttschool Drelsdorf-Joldelund.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit an der Grundschule Breklum-Bredstedt-Bordelum beträgt vier, an der Grundschule Langenhorn drei Jahre. Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Schuljahr, die maximal vier Mal und nur einheitlich für alle zum Zeitpunkt der Verlängerung vom Vertrag erfassten Schulen eingreifen kann.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag ab dem Schuljahr 2024/25 mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren auf die Lüttschool Drelsdorf-Joldelund zu erweitern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

EK-I: Wirksame Gründung; EK-II: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB); EK-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 126 GWB)

Als Eigenerklärung vorzulegen:

-PL1: Unternehmensprofil/-organsiation, Eintragung in Berufsregister

-PL2: Keine Straftaten iSv § 123 StGB

-PL3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung

-PL4.1: Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht

-PL4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG MiLoG

-PL5: Keine Insolvenz o.Ä.

-PL6: Keine schweren Verfehlungen

-PL7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen

Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

EK-IV: Haftpflichtversicherung; EK-V: Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VI: Hinreichende Größenordnung der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen.

Als Eigenerklärung vorzulegen:

-WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR),

-WL2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre),

-WL3: Umsatz vergleichbarer Leistungen (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre).

Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu EK-IV: Deckung von 1,5 Mio EUR muss mind für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer zugesagt sein.

EK-V: jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, aber keine fixer Mindestumsatz, Einzelfallbetrachtung entscheidet.

EK-VI: jedenfalls bei spezifischen jährlichen Umsätzen in den letzten 3 Jahren in einer Größenordnung, die mit dem Umfang des vorliegenden Auftrags im Hinblick auf dessen anfänglichen Umfang (3B-Schule) vergleichbar ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

EK-VII: Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-VIII: Personalstärke.

Als Eigenerklärung vorzulegen:

-TL1: Referenzliste (bis 5 Jahre),

-TL2: Angaben der Zahl der pädagogischen und kaufmännischen Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre),

Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Mit dem Angebot sind entsprechende Verpflichtungen zu übernehmen (Bestandteil des Vertragstextes, vgl. dort § 14).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen (§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB, § 15 VgV geführt.

Durch die öffentliche Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Wie für ein offenes Verfahren charakteristisch, sind innerhalb der gesetzten Angebotsfrist (siehe unten) unmittelbar Angebote abzugeben (d. h., es findet kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb mit Bewerbungen/Teilnahmeanträgen statt). Die geforderten Angaben und Belege zur Eignung sind mit dem Angebot einzureichen.

Zu I.3: Die spätere Erteilung des Auftrags führt voraussichtlich zu einem Betriebsübergang, mit der Folge, dass der Betriebserwerber in alle mit dem bisherigen Betriebsinhaber bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Aus diesem Grund wird den an der Angebotsabgabe interessierten Unternehmen im Vergabeverfahren die Möglichkeit eingeräumt, vor Angebotsabgabe detaillierte Informationen über das derzeit in den Schulen des Schulverbands Mittleres Nordfriesland im Rahmen der Betreuungsangebote eingesetzte Personal einzusehen. Diese Detailinformationen sind jedoch aus Datenschutzgründen nicht unmittelbar auf der eVergabe-Plattform einsehbar, sondern werden den an der Angebotsabgabe interessierten Unternehmen von der Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist auf Anfrage und nach Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung (Formular hierfür ist Teil der Vergabeunterlagen), übersandt. Die Frist für die Anforderung dieser Informationen läuft ab am 08.03.2022. Die Einreichung hat über die eVergabe-Plattform (Kommunikationsschnittstelle/Bieterfragen-Tool) zu erfolgen.

Verhandlungen sind gemäß § 15 Abs. 5 S. 2 VgV in dieser Verfahrensart unzulässig. Auch ist eine Angebotspräsentationen nicht vorgesehen. Vorbehalten bleiben lediglich erforderliche Aufklärungen gemäß § 15 Abs. 5 S. 1 VgV.

Die Angebote werden geprüft und im Falle der Wertbarkeit nach den Zuschlagskriterien ausgewertet. Auf dieser Grundlage wird über den Zuschlag entschieden.

Kommunikation:

Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHRJ4Q

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2022

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