Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung in den Bereichen Storage, VMWare, Backup sowie ein Dienstleistungskontingent Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000312
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gesundheitnord.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung in den Bereichen Storage, VMWare, Backup sowie ein Dienstleistungskontingent
Die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) beabsichtigt durch ein Vergabeverfahren einen passenden Dienstleister, der durch die zu erbringenden Dienstleistungen in den Bereichen Storage, VMWare und Backup den betrieblich reibungslosen Ablauf sicherstellt, auszuschreiben.
Die Gesundheit Nord (GeNo) beabsichtigt durch ein Vergabeverfahren einen passenden Dienstleister, der durch die zu erbringenden Dienstleistungen in den Bereichen Storage-, VMWare- und Backupsysteme den betrieblich reibungslosen Ablauf sicherstellt, auszuschreiben. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen unter Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung in den Bereichen Storage, VMWare, Backup sowie ein Dienstleistungskontingent
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bremen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160
Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.