ARE_7_731_1 Erweiterung der Grund- und Mittelschule in Aresing – Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: ARE_7_731_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aresing
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86561
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aresing.de
Abschnitt II: Gegenstand
ARE_7_731_1 Erweiterung der Grund- und Mittelschule in Aresing – Objektplanung Gebäude
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021 für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule in Aresing. Die Leistung wird der HZ III zugeordnet.
Aresing Lkr. Neuburg-Schrobenhausen
Der Schulverband Aresing besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aresing und Gachenbach. Am Schulstandort Aresing wird die Bischof-Sailer Grund- und Mittelschule mit derzeit elf Klassen betrieben. Die Schule wird bisher von der Technikzentrale der benachbarten Förderschule mit Wärme versorgt.
Die Größe des Schulgebäudes ist für den benötigten schulischen Flächenbedarf nicht mehr ausreichend. Um die fehlenden schulischen Räume zu schaffen, soll im Rahmen des Vorhabens ein neues dreigeschossiges Schulgebäude südlich des Bestandsgebäudes errichtet werden. Im Zuge der Projektvorbereitung wurden unter Beteiligung eines externen Dienstleisters eine Machbarkeitsstudie erstellt und die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt.
Das endgültige Raumprogramm ist in der Vorplanung festzulegen. Der Schulverband geht für die Schule insgesamt von 13 mittelfristig benötigten Unterrichtsräumen (Grundschule 2-zügig, Mittelschule 1-zügig) zuzüglich Fachräumen, Aula, Verwaltung und Nebenräumen aus. Zur Vervollständigung des Ganztagsschulangebots fehlt darüber hinaus eine Mensa mit Aufwärmküche.
Das Raumprogramm für die Erweiterung ergibt sich aus dem Bedarf der GESAMTEN Schule, d.h. aus Bestandsgebäude und Erweiterungsgebäude zusammengenommen. In der Erweiterung sind also solche Räume zu planen, die der Schule nach dem mittelfristig erwartbaren Bedarf FEHLEN. Der Auftragnehmer hat bei der Abstimmung dieses Bedarfs mit der Schulaufsicht mitzuwirken.
Darüber hinaus soll im Erweiterungsbau soll eine neue Technikzentrale für die gesamte Grund- und Mittelschule untergebracht werden. Die Wärmeversorgung soll nicht mehr von der Förderschule aus erfolgen.
Die Erweiterung soll nicht an das Bestandsgebäude angebaut werden. Auf diese Weise soll die Störung des Schulbetriebs durch die Baustelle vermindert werden. Das Abrücken der Erweiterung vom Bestand erleichtert darüber hinaus den Baubetrieb der Erweiterung wie auch einer späteren Baustelle im Bereich des Bestandsgebäudes. Die innere Erschließung des Gebäudes muss jedoch so geplant werden, dass später eine bauliche Verbindung zum Bestandsgebäude möglich ist.
Das Baugrundstück befindet sich an einer Hangkante. Bereits früh in der Leistungsphase 2 Vorplanung ist durch Variantenuntersuchung mit Kostenschätzung zu untersuchen, wie das Gebäude in die Hangkante einbindet, und wie auf die verschiedenen Höhenlagen der Geschosse von Bestandsschule und Turnhalle reagiert wird.
Das Erweiterungsgebäude soll eine eigene Zufahrt über das östlich gelegene Grundstück der Gemeinde erhalten. Hier sind Parkplätze angedacht, die auch von der benachbarten Sportgaststätte genutzt werden könnten. Dieser Zufahrtsweg soll auch schon als Baustellenzufahrt genutzt werden.
Das Gebäude soll klar strukturiert und einfach konstruiert sein. Holz als Baustoff für die Baukonstruktionen oberhalb des Erdreichs schließt der Schulverband ausdrücklich nicht aus.
Die Bestandsschule bleibt während des Neubaus vollumfänglich in Betrieb. Auslagerungen – z.B. in Container – sind nicht angedacht.
Zur Realisierung der Planung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Auftragnehmer muss bei der Änderung des B-Plans mitwirken, indem er der Gemeinde bzw. dem mit der Änderung des B-Plans beauftragten Dienstleister zuarbeitet.
Eine überschlägige Kostenschätzung ergibt Stand Januar 2021 für eine zuwendungsfähige Fläche von 965 m2 und die Kostengruppen 200 bis 600 DIN 276 Kosten in Höhe von rund brutto Euro 6,92 Mio. Ziel für die Planung und Ausführung ist, diesen Kostenrahmen nicht zu überschreiten.
Die Nutzung des Erweiterungsgebäudes soll zu Beginn des Schuljahres 2025 /26 aufgenommen werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass eine längere Ausführungsdauer zu einem späteren Abschluss der Leistungen führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1. bis III.1.3., zusammengefasst in der Eignungsmatrix und im Teilnahmeantrag (siehe Ziff. I.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegeben Punktzahl erreichbar:
(1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Jahresumsatz (50 von 270 Punkten)
(2) Technische Leistungsfähigkeit – Beschäftigte (50 von 270 Punkten)
(3) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen (170 von 270 Punkten).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Soweit die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird nach §75 (6) VgV unter den verbleibenden Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Die teilweise Erfüllung der Kriterien gemäß III.1.2. (2) und III.1.3.(1) und (2) führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Zunächst werden die LPH 1 - 4 gemäß HOAI § 34 beauftragt. Die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu er-bringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen:
(1) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
(2) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen einzureichen.
(3) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
(1) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in der Objektplanung in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung 18,52%).
Gemittelter Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (netto):
Punkte:
< 0,5 Mio. EUR: 0 Pkt.;
≥ 0,5 Mio. EUR: 50 Pkt.
(1) Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten in der Objektplanung in den letzten 3 Jahren (Wichtung 18,52%).
Punkte:
< 5 Mitarbeiter/-innen: 0 Pkt.;
≥ 5 Mitarbeiter/-innen: 50 Pkt.
(2) Vorlage von max. 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude mit vergleichbaren Leistungen des Büros.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenz 1 (Wichtung 18,52%, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Grundschule oder weiterführende Schule: 20 Pkt.,
Neubau oder Erweiterung: 5 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 2 Mio.: 5 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 4 Pkt.,
LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.,
LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.;
Referenz 2 (Wichtung 18,52%, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Gebäude in konstruktiver Holzbauweise erstellt, d.h. Holz ist bei Wänden und /oder Decken als tragender Baustoff eingesetzt: 20 Pkt.,
Neubau oder Erweiterung: 5 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 2 Mio.: 5 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 4 Pkt.,
LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.,
LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.;
Referenz 3 (Wichtung 18,52%, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 4 Mio.: 20 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 2 Mio.: 5 Pkt.,
Neubau oder Erweiterung: 5 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 4 Pkt.,
LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.,
LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.
Die LPn 6 und 7 wurden bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen für die Vergaben öffentlicher Aufträge im Sinne VgV (Wichtung 7,40%): 20 Pkt.
Die Referenzen sind in Projektdarstellungen so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien möglich ist. Unstimmigkeiten zwischen den “Datenblättern Referenzprojekte“ und den Projektdarstellungen gehen zu Lasten des Bewerbers. Die teilweise Erfüllung der o. g. Wertungskriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktebewertung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Der Abschluss der Bauausführung darf nicht vor 2012 erfolgt sein,
- Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen,
- Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: Projektbezeichnung und -anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten sowie Beginn und Abschluss der Bauausführung.
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine:
(1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder die einen Projektleiter benennen, der entsprechend den Regelungen seines Heimatstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
(2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen nach Ziffer (1) erfüllen.
(3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und /oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die nach Ziffer (1) bzw. (2) gestellten Anforderungen erfüllen.
(1) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(2) Der Bewerber hat anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Ei-generklärung im Teilnahmeantrag).
(3) Der Bewerber hat anzugeben, ob ein Interessenskonflikt nach § 6 VgV vorliegt (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(4) Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: mindestens Euro 2,0 Mio. Deckungssumme für Personenschäden und mindestens Euro 2,0 Mio. Deckungssumme für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Versicherungsunternehmen muss in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Be-werbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt;
(5) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind die fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Jedoch ist jeder Teilnahmeantrag zwingend mit dem Namen des Erklärenden zu versehen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Teilnahmeantrag zusammengefasst. Der Teilnahmeantrag ist Teil der Auftragsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Bewerberfragen sind nur über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keinen zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Die von den Bewerbern / Bietern eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland