Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Perkam. Referenznummer der Bekanntmachung: PERKAM02-1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 09278172
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.perkam.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.perkam.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=237475
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=237475
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Perkam.

Referenznummer der Bekanntmachung: PERKAM02-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren

Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.

Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html).

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.

Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

b) Interkommunale Zusammenarbeit

Nein (trifft nicht zu)

c) Zuschlag

Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.

Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
32562300 Glasfaserkabel für die Datenübertragung
32562100 Glasfaserkabel für die Informationsübertragung
32561000 Glasfaserverbindungen
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Perkam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

a) Umfang und Ort der Leistung

Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:

Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen:

-Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und

-Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat").

Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart „Gebäudeanschluss“). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist der ultraschnelle NGA-Netzteil bis einschließlich Grundstücksgrenze zu errichten.

Für die Errichtung eines Grundstücksanschluss i.S.d. BayGibitR ist in der Regel zumindest ein Leerrohr bis unmittelbar an die Grundstücksgrenze zu legen, so dass für die spätere Ergänzung eines Hausanschlusses keine weiteren Tiefbaumaßnahmen außerhalb des betreffenden Grundstücks erforderlich sind.

Für nicht bebaute Grundstücke können grundsätzlich lediglich die Kosten eines Grundstücksanschlusses bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigt werden.

Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

b)Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR

Jeder Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu bestätigen, dass er diese dem Auftraggeber im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt hat.

c)Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt:

Infrastruktur in Projektbeschreibungen vorangegangener Förderverfahren (Verlinkung zum Zentralen Förderportal – www.schnelles-internet-in-bayern.de):

Projektbeschreibung, Verfahren 1; Gemeinde Aholfing:

http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ablage_foerderfortschritt/pdf/11839/170111_Projektbeschreibung_Aholfing.pdf

Bezüglich ggf. nutzbarer weiterer Infrastrukturen und ergänzender Informationen wird auf den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur sowie das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), insbesondere den Grabungsatlas, verwiesen.

keine (trifft nicht zu)

d)Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen:

keine (trifft nicht zu)

e)Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen:

keine (trifft nicht zu)

f) Mindestinhalte der Angebote

Der Bieter hat auf Grundlage der Leistungsbeschreibung dieser Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Ziff. II.2.4 {Beschreibung der Beschaffung}, für das Erschließungsgebiet, ein Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbare Infrastruktur einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und der geplanten Eigenleistungen (Ziff. II.2.4.e {Beschreibung der Beschaffung} und Nr. 7.8 BayGibitR) soweit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Bieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu bewerten. Das Angebot muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:

i.Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur, eingesetzte Technologie [Point-to-Point / Point-to-MultiPoint (GPON) / ...]

ii.maximal mögliche Datenrate des Endkundenanschlusses,

iii.mittlere reale Datenrate am Endkundenanschluss zur Hauptverkehrszeit (20:00 Uhr bis 21:30 Uhr), jeweils getrennt nach Down- und Upload, ggf. getrennt nach gewerblichen Anschlüssen und privaten Anschlüssen für Produkte, die die Zielbandbreiten (vgl. Ziff. II.2.4.a {Beschreibung der Beschaffung}) erreichen,

iv.Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten der Endkundengeräte, für Produkte mit den in Ziff. II.2.4.a {Beschreibung der Beschaffung} genannten Zielbandbreiten,

v.Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme,

vi.Angaben zu Ausfallsicherheit, Redundanz und Entstörzeit,

vii.Angebotene Zugangsvarianten i.S.v. Nr. 7.2 BayGibitR.

viii. Einhaltung der weiteren Vorgaben der BayGibitR,

ixNeu zu errichtende Leerrohre die unter die Förderung fallen, müssen gem. Ziff. 7.5 BayGibitR groß genug sind für die Aufnahme von Leitungen von mindestens drei Zugangsnachfragern; insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Leerrohrinfrastruktur ausreichend dimensioniert ist, so dass mindestens drei Zugangsnachfrager Point-to-Point Lösungen realisieren können.

x.Eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke auf Basis der Anlage 4 (Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke). Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die Wirtschaftlichkeitslücke hat eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfragepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis zu dem in Ziff. II.2.4.a {Beschreibung der Beschaffung} angegebenen Abschlusspunkt (z.B. FTTB, „Fibre to the building“).

Nicht anzusetzen sind bei Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müssen.

xi. Kartographische Darstellung des vorgesehenen Trassenverlaufs zur Errichtung des ultraschnellen NGA-Netzes an alle ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes.

xii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Gebäudeanschluss“ ist der Rückerstattungsbetrag für nicht errichtete Gebäudeanschlüsse anzugeben.

xiii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Grundstücksanschluss“ sind die einmaligen Kosten für einen Hausanschluss anzugeben.

g)Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene:

Der Zuschlagsempfänger muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Breitbanddienste für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sichergestellt sind (Zweckbindungsfrist) und er allen anderen Netz- und Diensteanbietern einen umfassend offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene anbietet.

Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung im Sinne der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl. EU 2013/C 25/01) erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen bieten, die Betreiber nachfragen könnten. Die erforderlichen Vorleistungsprodukte ergeben sich aus dem Anhang II dieser Leitlinien. Dieser Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für das Projekt eingesetzte, schon existierende Infrastruktur des Netzbetreibers im Erschließungsgebiet gewährt werden.

Auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist können Zugangsverpflichtungen auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestehen, wenn die Bundesnetzagentur den Betreiber der betreffenden Infrastruktur als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht einstuft.

Sofern neue passive Infrastrukturelemente (z.B. Kabelschächte oder Masten) geschaffen werden, muss der Zugang dazu ohne zeitliche Beschränkung gewährt werden.

Neu zu errichtende Infrastruktur muss im Hinblick auf künftige mögliche Erschließungen ausreichend dimensioniert sein, Nr. 7.5 BayGibitR ist dabei zu beachten.

h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag

Mit der Angebotsaufforderung erhalten die zugelassenen Teilnehmer den Entwurf des Kooperationsvertrages. Die Bewerber haben diesen mit ihrem Angebot grundsätzlich als verbindlich anzuerkennen. Dies gilt nicht für die als optional gekennzeichneten Passagen. Die Bewerber können darüber hinaus zu einzelnen Regelungen auch abweichende Klauseln vorschlagen, die als Verhandlungspunkte gesondert zu kennzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen sind.

i) Zuschlag

Weisen alle eingegangenen Angebote eine Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als [Betrag gelöscht] EUR auf, behält sich die Gemeinde die Aufhebung des Verfahrens vor.

Im Übrigen sowie im Falle der Losbildung kommt eine (Teil-)Aufhebung des Verfahrens wegen Unwirtschaftlichkeit in Betracht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Geforderte Sicherheiten: keine

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:

a)Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.

b)Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.

c)Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.

d) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

e)Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält.

f)Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.

g)Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.

h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.

i)Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.

j)Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.

k) Eigenerklärungen zu den Anforderungen der Nr. 15 BayGibitR (Verneinung einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bzgl. einer unzulässigen Beihilfe und eines Unternehmens in Schwierigkeiten) gemäß beigefügter Vorlage.

l) Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Ausführungen in obigen Ziffern II.2.4).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/11/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2022

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