TNW_HLS - Stadt Vilsbiburg - Umfassende Sanierung der Vilstalhalle in Vilsbiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vilsbiburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_HLS - Stadt Vilsbiburg - Umfassende Sanierung der Vilstalhalle in Vilsbiburg
Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt die umfassende Generalsanierung der städtischen Mehrzweckhalle (Dreifachturnhalle mit Zuschauertribünen) aus dem Jahr 1978. Insbesondere sind alle technischen und sanitären Einrichtungen und die gesamten Dachauf- und Dacheinbauten vollständig auszutauschen. Ebenso ist das Gebäude auf einen aktuellen energetischen Standard zu modernisieren und die Barrierefreiheit herzustellen.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Vilstalhalle Brückestraße 15 1/2 84137 Vilsbiburg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt die umfassende Generalsanierung der städtischen Mehrzweckhalle (Dreifachturnhalle mit Zuschauertribünen) aus dem Jahr 1978. Insbesondere sind alle technischen und sanitären Einrichtungen und die gesamten Dachauf- und Dacheinbauten vollständig auszutauschen. Ebenso ist das Gebäude auf einen aktuellen energetischen Standard zu modernisieren und die Barrierefreiheit herzustellen.
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Die Dreifachturnhalle verfügt über eine Bühne und wird auch als Versammlungsort im Sinne der Versammlungsstättenverordnung genutzt. Die im Bestand vorhandene Gastronomie wird nicht weiter betrieben, weshalb Überlegungen für eine sportliche Nutzung der Gastronomieflächen mit angestellt werden. Die Fläche der ebenfalls im Bestand befindlichen zwei Wohnungen stehen für eine andere Nutzung im Zusammenhang mit der Dreifachturnhalle zur Verfügung und sind in den Planungen mit zu betrachten.
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Im Zuge der Generalsanierung ist auch die Haupterschließung des Gebäudes zu überprüfen. Die Halle verfügt derzeit über zwei, nicht zentral gelegene Eingänge. Es ist das Ziel des Auftraggebers, eine attraktive, möglichst zentrale, Haupterschließung zu schaffen.
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Auch ist es das Ziel des Auftraggebers, die Halle im Hinblick auf Gestaltung und Materialität der Gebäudehülle nachhaltig, wirtschaftlich und attraktiv zu modernisieren. Im Rahmen der Nachhaltigkeit ist auf einen wirtschaftlichen Unterhalt des Gebäudes und das Gesamt-Energiekonzept - insbesondere in Bezug auf die Ertüchtigung der Hülle und das Heizungs- und Lüftungskonzept - Wert zu legen.
Auch soll die Gebäudehülle optisch ansprechend ertüchtigt bzw. neu organisiert und gestaltet werden. Der Hauptnutzer (TSV Vilsbiburg) schlägt vor, auf die Belichtungselemente im Dachbereich zu verzichten und eine geeignete Belichtung über die Wandflächen neu zu schaffen. Dem steht der Bauherr positiv gegenüber.
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Die Generalsanierung hat oberste Priorität. Sollte sich jedoch im Zuge der Erbringung der Planungsleistungen die Unwirtschaftlichkeit einer Generalsanierung herausstellen, käme gegebenenfalls auch ein Neubau im Betracht. Der Planungsauftrag umfasst auch diesen eventuellen Neubau.
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Direkt an die Dreifachturnhalle schließt die TSV-Halle an, ein Gebäude aus dem Jahr 1923. Diese Halle wird abgebrochen. Die dadurch freiwerdende Grundstücksfläche steht für Überlegungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dreifachturnhalle zur Verfügung. Im Rahmen der Planungen können Anbauten und evtl. ein Erweiterungsbau sich als planerische Option ergeben. Dies ist ebenfalls Gegenstand des mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Planungsauftrags.
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Die Turnhalle wird intensiv genutzt, sodass eine möglichst kurze Bauzeit anzustreben ist. Der Fördergeber hat als spätestens verbindlich einzuhaltenden mängelfreien Fertigstellungstermin den 31.12.2025, definiert. Der Abschluss der Entwurfsplanung soll bis Ende 2022 erfolgen. Mitte 2023 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Bauzeit von 2,5 Jahren wird erforderlich sein, sodass das Maßnahmenende bis spätestens zum 31.12.2025 erreicht wird. Der Verwendungsnachweis ist verbindlich bis Mitte 2026 zu erstellen.
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Es gibt aus dem Jahr 2014 umfassende Untersuchungen, eine Brandschutzuntersuchung und eine Bestandsvermessung.
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Die Projektsumme wurde mit 9,5 Mio. EUR Gesamtkosten netto geschätzt (dieses entspricht 80 % der Neubaukosten), wovon ca. 2,1 Mio. EUR netto auf die KG 400 entfallen.
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Im Rahmen der Objektplanung wurden für die Maßnahme zwei Förderanträge gestellt (Bund und Land). Die Förderungen sind auf 3 Mio. EUR und 1,35 Mio. EUR gedeckelt. Die Zuwendungsbescheide für beide Förderprogramme liegen bereits vor, es sind jedoch die Entwurfsplanung, die Kostenberechnung und weitere Unterlagen noch einzureichen.
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Im Bereich der Technischen Ausrüstung - HLS werden weitere Fördermittel in Betracht gezogen, weshalb die Mitwirkung des Planers bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Erstellung des Verwendungsnachweises erwartet wird.
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Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine stetige Fotodokumentation sowie ein jährliches Berichtswesen, nachdem das Projekt stark von der Förderung abhängt.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 4 Ingenieure
3 Punkte: ab 3 Ingenieure
1 Punkt: ab 2 Ingenieure
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Technische Ausrüstung HLS für Gebäude aus dem Bereich Freizeit / Sport (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 4 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Sollte kein Bewerber über 4 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
-- Mehrfachturnhallen, Mehrfachturnhallen mit Veranstaltungsbereich (sehr gut vergleichbar)
-- Gebäude aus dem Bereich Freizeit, Sport, sonstige (Mehrzweck-) Hallen oder Veranstaltungshallen (gut vergleichbar)
-- Umfassende Sanierung / Umbau (sehr gut vergleichbar)
-- Neubau (gut vergleichbar)
-- Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern (sehr gut vergleichbar)
-- Erfahrungen mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 410, 420, 430, 480) von ca. 1,3 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Anlgr. 1, 2, 3 und 8
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
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Der Fördergeber hat als spätestens verbindlich einzuhaltenden mängelfreien Fertigstellungstermin den 31.12.2025 definiert.
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Diverse projektbezogene Unterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Technische Ausrüstung HLS für Gebäude aus dem Bereich Freizeit / Sport (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung:
- Mehrfachturnhallen, Mehrfachturnhallen mit Veranstaltungsbereich
- Gebäude aus dem Bereich Freizeit, Sport, sonstige (Mehrzweck-) Hallen oder Veranstaltungshallen
- Umfassende Sanierung / Umbau
- Neubau
- Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern
- Erfahrungen mit Fördermitteln
c.) den erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 410, 420, 430, 480) von ca. 1,3 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRZC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.