Rahmenvertrag für Entsorgungs- und Reinigungsleistungen im Verbandsgebiet des ZWA Bad Dürrenberg - Reinigung von abwassertechnischen Anlagen und Entsorgung von abwassertypischen Inhaltsstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: AW_20220110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zwa-badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Entsorgungs- und Reinigungsleistungen im Verbandsgebiet des ZWA Bad Dürrenberg - Reinigung von abwassertechnischen Anlagen und Entsorgung von abwassertypischen Inhaltsstoffen
Los 1: Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des ZWA
Los 2: Entsorgung von Rechen- und Sandfanggut aus den Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) Bad Dürrenberg, ABA Wengelsdorf, ABA Zembschen, ABA Großgörschen
Los 3: Entsorgung von Primär- und Überschussschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen sowie Reinigung von Absetzschächten, Pumpenschächten oder Pumpensümpfen
Es wird empfohlen, dass der Anbieter sich vor Angebotsabgabe über die auszuführenden Arbeiten und über die örtlichen Verhältnisse informiert. In einigen Bereichen muss mit besonders beengten Verhältnissen gerechnet werden.
Da es sich bei dieser Ausführung um einen Jahresvertrag (Rahmenvertrag mit Verlängerungsoption) handelt, sind sämtliche Positionen und Mengen als Bedarfspositionen zu sehen und werden nur entsprechend der jeweiligen Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen. Ein Ersatzanspruch für nicht ausgeführte Leistungen gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.
Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
Verbandsgebiet ZWA Bad Dürrenberg
Der nördliche Teil des Verbandsgebietes liegt im Saalekreis, der südliche Teil des Verbandsgebietes im Burgenlandkreis, siehe den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Übersichtskarte.
Los 1: Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des ZWA
Der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen bezieht sich auf die Mengen der letzten Jahre. Je nach Bedarf und Belastung sind einzelne Gruben und Kleinkläranlagen (KKA) mehrfach im Jahr zu entleeren. Je nach Baumaßnahmendurchführung kann im Zuge des Ausbaues des öffentlichen Entwässerungsnetzes die Entleerung einiger Gruben und KKA´en im Laufe der Zeit entfallen.
Die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Einheitspreise sind unveränderbare Festpreise für die Laufzeit des Vertrages, diese gelten voll umfänglich auch für Einzelentleerungen. Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad
Dürrenberg (ZWA) ist jedoch bemüht, dass so viele abflusslose Gruben und KKA´en auf ein örtlich begrenztes Gebiet ausgefahren werden, dass mehrere Transporte hintereinander eingeplant werden können.
Es sind wenigstens 25m Saugschlauch bereitzustellen. Für Einzelgrundstücke, wo die v. g. Schlauchlänge nicht reicht, sind gesonderte Abfuhrtage mit dem Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu vereinbaren.
Für jedes Grundstück wird eine Abfuhrmenge von 1m³ pro Einwohner/Einwohnergleichwerte und Jahr vorgegeben.
Da es sich bei dieser Ausführung um einen Jahresvertrag handelt, sind sämtliche Positionen und Mengen als Bedarfspositionen zu sehen und werden nur entsprechend der jeweiligen Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen.
Ein Ersatzanspruch für nicht ausgeführte Leistungen gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.
Die Rahmenverträge für die 3 Lose beginnen zum 01.04.2022 und verlängern sich stillschweigend jährlich zum 31.03. des Folgejahres, um weitere 12 Monate, wenn diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber oder Aufragnehmer schriftlich gekündigt werden. Die maximale Vertragslaufzeit der einzelnen Verträge endet zum 31.03.2026.
Entsorgung von Rechen- und Sandfanggut aus den Abwasserbehandlungsanlagen
Verbandsgebiet ZWA Bad Dürrenberg
Der nördliche Teil des Verbandsgebietes liegt im Saalekreis, der südliche Teil des Verbandsgebietes im Burgenlandkreis, siehe den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Übersichtskarte.
Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) Bad Dürrenberg, ABA Wengelsdorf, ABA Zembschen, ABA Großgörschen
Los 2: Entsorgung von Rechen- und Sandfanggut aus den Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) Bad Dürrenberg, ABA Wengelsdorf, ABA Zembschen, ABA Großgörschen
Der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen bezieht sich auf die Mengen der letzten Jahre. Je nach Bedarf und Belastung sind die einzelnen ABA mehrfach im Monat anzufahren.
Der Verwertungsweg ist mit Angebotsabgabe schriftlich darzulegen (bspw. thermische Verwertung, biologische Verwertung). Dabei ist der bevorzugte Verwertungsweg des Bieters eindeutig darzustellen. Behördliche Genehmigungen für Verwertungsanlagen zur Annahme von Sieb-/Rechengut bzw. Sandfanggut und Einsammel- und Transportgenehmigungen, sowie alle erforderlichen Nachweise für den angebotenen Verwertungsweg sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Die Verwertung dieser o.g. Abfälle ist dem Auftraggeber unaufgefordert, lückenlos und zeitnah nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Einheitspreise sind unveränderbare Festpreise für die Laufzeit des Vertrages, diese gelten voll umfänglich für sämtliche Rechengut- und Sandabfuhren von den ABA im Verbandsgebiet.
Da es sich bei dieser Ausführung um einen Jahresvertrag handelt, sind sämtliche Positionen und Mengen als Bedarfspositionen zu sehen und werden nur entsprechend der jeweiligen Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen.
Ein Ersatzanspruch für nicht ausgeführte Leistungen gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.
Die Rahmenverträge für die 3 Lose beginnen zum 01.04.2022 und verlängern sich stillschweigend jährlich zum 31.03. des Folgejahres, um weitere 12 Monate, wenn diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber oder Aufragnehmer schriftlich gekündigt werden. Die maximale Vertragslaufzeit der einzelnen Verträge endet zum 31.03.2026.
Entsorgung von Primär- und Überschussschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen sowie Reinigung von Absetz- bzw. Pumpenschächte oder -sümpfen
Verbandsgebiet ZWA Bad Dürrenberg
Der nördliche Teil des Verbandsgebietes liegt im Saalekreis, der südliche Teil des Verbandsgebietes im Burgenlandkreis, siehe den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Übersichtskarte.
Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) ABA Großgörschen, CKA Muschwitz, CKA Söhesten, Absetzschächte (z.B. vor Pumpwerken), Pumpenschächte oder
Pumpensümpfe im gesamten Verbandsgebiet reinigen.
Los 3: Entsorgung von Primär- und Überschussschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen sowie Reinigung von Absetzschächten, Pumpenschächten oder Pumpensümpfen
Der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen bezieht sich auf die Mengen der letzten Jahre. Die Ausfuhrintervalle richten sich nach Belastung der Anlagen. Die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Einheitspreise sind
unveränderbare Festpreise für die Laufzeit des Vertrages, diese gelten voll umfänglich. Da es sich bei dieser Ausführung um einen Jahresvertrag handelt, sind
sämtliche Positionen und Mengen als Bedarfspositionen zu sehen und werden nur entsprechend der jeweiligen Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen.
Ein Ersatzanspruch für nicht ausgeführte Leistungen gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.
ABA Großgörschen: Primär- und Überschussschlamm (Schlammstapelbehälter) zur ABA Bad Dürrenberg mit einem Spezialfahrzeug entsorgen, d. h., sach- und fachgerecht absaugen transportieren und entleeren.
Erforderliche Abfuhrintervalle ca. alle 10 - 14 Tage (abhängig vom Schlammanfall), Schlammmengen pro Abfuhr jeweils 10 - 20 m³.
CKA Muschwitz: Primär- und Überschussschlamm (Schlammstapelbehälter) zur ABA Bad Dürrenberg mit einem Spezialfahrzeug entsorgen, d. h., sach- und fachgerecht absaugen transportieren und entleeren.
Erforderliche Abfuhrintervalle ca. alle 6 - 8 Tage (abhängig vom Schlammanfall), Schlammmengen pro Abfuhr jeweils ca. 10 m³.
CKA Söhesten: Primär- und Überschussschlamm (Schlammstapelbehälter) zur ABA Bad Dürrenberg mit einem Spezialfahrzeug entsorgen, d. h., sach- und fachgerecht absaugen transportieren und entleeren.
Erforderliche Abfuhrintervalle ca. alle 12 - 15 Tage (abhängig vom Schlammanfall), Schlammmengen pro Abfuhr jeweils 5 - 7 m³.
Hinweis, zwingend zu beachten: Die ABA Söhesten ist nur über einen geschotterten Wirtschaftsweg zu erreichen. Die Abfuhr ist mit einem 8 m³ Fahrzeug vorzunehmen.
Absetzschächte (z.B. vor Pumpwerken), Pumpenschächte oder Pumpensümpfe im gesamten Verbandsgebiet reinigen. Alle im Absetzbereich abgelagerten Stoffe sind abzusaugen und auf dem vom Unternehmer gewähltem Entsorgungsweg zu transportieren. Der flüssige Anteil (Fäkalschlamm/-wasser, Rechengut) im Entsorgungsfahrzeug kann auf der ABA Bad Dürrenberg und auf der ABA Zembschen an den Fäkalannahmestationen abgelassen werden. Die abgesetzten Stoffe (Sand)
sind im Fahrzeug zu belassen und zu entsorgen. In den Einheitspreisen einzukalkulieren ist auch die An- und Abfahrt des Entsorgungsfahrzeuges, das Säubern (Abspritzen) der Steigeisen bzw. Leitern, der Pumpen und anderer Einbauteile.
Die Rahmenverträge für die 3 Lose beginnen zum 01.04.2022 und verlängern sich stillschweigend jährlich zum 31.03. des Folgejahres, um weitere 12 Monate, wenn diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber oder Aufragnehmer schriftlich gekündigt werden. Die maximale Vertragslaufzeit der einzelnen Verträge endet zum 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung, Checkliste (Formblatt 216) und Leistungsbeschreibung, zusätzlich der nachfolgend aufgeführten Nachweise zur Berufsausübung.
Los 2:
1. Nachweis/Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
2. Einsammel- und Transportgenehmigung von Sieb-/Rechen- und Sandfanggut, behördliche Genehmigung
3. Behördliche Genehmigungen zur Verwertung von Sieb-/Rechen- und Sandfanggut
4. Verfahrensbeschreibung der Verwertung
Los 1 und 3:
Beförderungserlaubnis gemäß § 54 Abs. 1 KrWG
aktuelle Teilnahmebestätigung Fachkundelehrgang nach § 5 Abs. 3 AbfAEV
alle Lose:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Gemäß Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung und Checkliste (Formblatt 216).
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, falls
Gemäß Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung und Checkliste (Formblatt 216).
Referenzen, Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt 124_LD.
Angaben zu Arbeitskräften gemäß Formblatt 124_LD.
Fahrzeug- und Geräteliste, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung notwendig sind.
Die Fahrzeuge müssen mit einer eindeutig ablesbaren und gut sichtbaren Mengenanzeige versehen sein. Diese muss vom Hersteller oder der Firma, die das Gerät eingebaut hat, kalibriert sein. Das Kalibrierprotokoll ist dem ZWA vorzulegen.
Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte sind gemäß DIN 30705, Teil 1, Blatt 4, Teil 4 -Gruben- und Kanalreinigungsfahrzeuge- zu erfüllen. Ein Teil der Grundstücke im Verbandsgebiet des ZWA können auf Grund der örtlichen Bedingungen nur mit kleineren Fahrzeugen angefahren und entsorgt werden. Der Auftragnehmer hat sich vor der Entsorgung selbst davon zu überzeugen, mit welchem Fahrzeug er eine Entleerung durchführen kann.
Fahrzeuge, mit denen ölhaltige Wässer oder Industrieschlämme transportiert werden, dürfen nicht für die Entleerung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben eingesetzt werden.
Das Leistungsvermögen der eingesetzten Fahrzeuge ist nachzuweisen (Messeinrichtung/-ausstattung).
Die Arbeitssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge ist zu gewährleisten (Bedingungen und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen GUV bzw.Berufsgenossenschaft).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland