Gemeinde Kusterdingen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2458
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusterdingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kusterdingen.de/willkommen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Kusterdingen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Kusterdingen
Die Gemeinde Kusterdingen plant eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren zu erstellen. Diese soll in Passivhausstandard und in direkter Nachbarschaft zu dem bestehenden Mozartkindergarten errichtet werden.
Die zu bebauenden Grundstücke Flurstücke 1144 und 1145 befinden sich im Eigentum der Gemeinde, wobei das Leistungsgebiet hinsichtlich der Außenanlagen auf Teile des Flurstücks 1149/2 ausgeweitet wird.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.
Für die Realisierung des Neubaus wird durch den Auftraggeber ein Maximalbudget zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Budgets wird den für die Angebotsphase ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass dieses Maximalbudget überschritten wird.
Die Realisierung des Projekts im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb erfolgt unter Durchführung des sog. "Zwei-Umschlags-Verfahrens".
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet sich die Gemeinde Kusterdingen ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung des Neubaus gewährleistet.
Die betriebsbereite Fertigstellung der Kindertagesstätte, die durch den Evangelischen Kirchenbezirk Tübingen betrieben wird, soll Anfang Juni 2024 erfolgen. Die Art der Konstruktion wird dem Auftragnehmer weitgehend freigestellt.
Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die konstruktiven Elemente sind hierbei, sofern sie den statischen, bauphysikalischen, brandschutz-technischen und gestalterischen Erfordernissen gerecht werden, entsprechend dem vom Bieter wirtschaftlich bevorzugten Systemen frei wählbar, wobei sich die Gemeinde Kusterdingen eine Reduktion des Baustoffs Beton (auf ein Minimum) vorstellt. Es besteht Freiheit hinsichtlich der Konstruktion der Außenwände, Dächer und Tragstruktur in Holz, Stahl, Stahlbeton und/oder Mauerwerk. Der Einsatz eines vorgefertigten Systems in Fertigbauweise zur Beschleunigung der Bauzeit ist ebenfalls möglich. Die Anlage soll aber trotz eventueller Fertigbauweise werthaltig ausgeführt werden und die Fertigbauweise nicht erkennbar sein. Die Leistungen beinhalten auch die Erstellung der Außenanlagen und Spielflächen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dabei sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
(1) Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Bildungseinrichtung eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf Jahren bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) stattgefunden haben.
(2) Mindestens eine Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung einer Bildungseinrichtung eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers (Kindertagesstätte/eines Kindergartens oder Schule) in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossen Geschäftsjahren bis zur Auftragsbekanntmachung (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) stattgefunden haben.
Stufe 3:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal sechs geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Schlüsselfertige Bauleistung" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Planungsleistungen" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und "Planungsleistungen" ist nicht erwünscht.
(1)
Dabei wird die als priorisiert gekennzeichnete Referenz "Schlüsselfertige Bauleistung" wie folgt bewertet:
Kriterium "Projektart"
Erwachsenenbildungsbau (Universität, VHS o.ä.) 1 Punkt
Schule 2 Punkte
Kindertagesstätte / Kindergarten 5 Punkte
Kriterium "Auftragswert des Referenzgebäudes in EUR netto (KG 300 und 400)"
Unter EUR 1 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 1 Punkt
EUR 1 bis EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 2 Punkte
Über EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 3 Punkte
(2)
Weiterhin wird die als priorisiert gekennzeichnete Referenz "Planungsleistungen" wie folgt bewertet:
Kriterium "Auftragswert des Referenzgebäudes in EUR netto (KG 300 und 400)"
Unter EUR 1 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 1 Punkt
EUR 1 bis EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 2 Punkte
Über EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 3 Punkte
Kriterium "Projektart"
Kindertagesstätte / Kindergarten 5 Punkte
(3)
"Sonderpunkte"
Weiterhin werden, sofern eine oder beide der als priorisiert gekennzeichneten Referenzen eines oder mehrere der nachfolgend genannten Kriterien erfüllt, Sonderpunkte vergeben. Die Punkte können entweder mit der Referenz "schlüsselfertige Bauleistungen" oder mit der Referenz "Planungsleistungen" erreicht werden, sie werden aber nur einmal vergeben. Die maximale Anzahl an erreichbaren Sonderpunkten beträgt damit 7 Punkte.
Sonderpunkt für den Erhalt eines Architekturpreises (z.B. BDA, Hugo-Häring-Preis o.ä.) 1 Punkt
Sonderpunkt für den Erhalt eines Holzbaupreises (z.B. Deutscher oder BaWü-Holzbaupreis o.ä.) 2 Punkte
Sonderpunkt Holz- oder Holzhybridbau 2 Punkte
Weiterhin wird, sofern eine der vorgelegten Planungsreferenzen die nachfolgend genannten Kriterien erfüllt, ein Sonderpunkt vergeben:
Sonderpunkt für die Erbringung weiterer Leistungsphasen
Planungsleistungen für ein Gebäude gleich welcher Art mit einem Auftragswert des Referenzgebäudes in Höhe von mind. 1 Mio. EUR netto (KG 300 + 400); Erfüllung der Leistungsphasen 2 bis 8.
1 Punkt
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigt, dass beabsichtigt ist, ein "junges" Planungsbüro einzubeziehen, wird hierfür ein Sonderpunkt vergeben:
Sonderpunkt für die "Förderung junger Büros" - Gründungsjahr des eingebundenen Objektplanungsbüros
Gründung nach dem 1.1.2017
1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(3) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau".
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
(2) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Bereich "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planungsleistungen "Bildungsbau"
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen C und D) folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Beschreibung,
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und "Planungsleistungen" ist nicht erwünscht.
Zu (2):
(1) Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Bildungseinrichtung eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf Jahren bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) stattgefunden haben.
(2) Mindestens eine Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung einer Bildungseinrichtung eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers (Kindertagesstätte/eines Kindergartens oder Schule) in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossen Geschäftsjahren bis zur Auftragsbekanntmachung (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) stattgefunden haben.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRKT7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de