Neubau einer Kindertagesstätte und eines pastoralen Begegnungszentrums in Füssen West
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Füssen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-fuessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte und eines pastoralen Begegnungszentrums in Füssen West
Auftragsgegenstand sind die Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49-52 HOAI, Leistungsphasen 1 - 6
Stadt Füssen
Im Füssener Westen befindet sich die Kirche „Zu den Acht Seligkeiten“ sowie daran angrenzend eine Kinderkrippe.
Die sanierungsbedürftige Kirche aus dem Jahr 1966 soll abgebrochen und durch den Neubau eines pastoralen Begegnungszentrums (BGZ) sowie einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Kita) ersetzt werden. Das bestehende, zweigeschossige Krippengebäude, in welchem sich neben der zweigruppigen Krippe derzeit auch Wohnungen für betreutes Wohnen befinden, soll in die neue Kita integriert werden.
Die geplante Baumaßnahme umfasst zwei separate Baukörper, die durch eine einheitliche Gestaltung optisch als Einheit erkennbar sind. Beide Gebäude sind jeweils über einen umlaufenden Flur um den Innenhof erschlossen. Es handelt sich hierbei um Mischkonstruktionen aus Holz (Wände & Stützen) und Stahlbeton (Decken). Ein Baukörper beinhaltet die Kindertagesstätte. Dieser umschließt das bestehende Krippengebäude. Im zweiten Baukörper befindet sich das pastorale Begegnungszentrum.
Der – die bestehende Krippe umschließende – zweigeschossige Neubau des Kindergartens ist für sechs Gruppen ausgelegt und hat eine Fläche von rd. 2.200 m² sowie Freianlagen mit ca. 1.800 m².
Das Begegnungszentrum ist zweigeschossig, nur der östliche Teil wird dreigeschossig ausgebildet. Der Sakralraum erstreckt sich über zwei Geschosse. Außerdem befinden sich im Begegnungszentrum ein Pfarrsaal für 120 Personen, die Sakristei, Büros, sowie verschiedene Gruppenräume. Im 1. und 2.OG entstehen mehrere Wohneinheiten. Unter dem Begegnungszentrum befindet sich ein Kellergeschoss mit Tiefgarage sowie Technik- und Versorgungsräumen. Die Fläche beläuft sich auf insgesamt ca. 4.700 m².
Die Baumaßnahme beinhaltet neben den beiden Baukörpern auch die vorgelagerten Plätze mit Begegnungsflächen und Innenhöfen (ca. 1.900 m²) sowie angrenzende Verkehrsräume (ca. 2.700 m²), welche überplant und erneuert werden sollen.
Bis Abschluss der Leistungsphase 3 ist die Stadt Füssen alleiniger Auftraggeber. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung erfolgt eine Projektteilung. Die Kindertagesstätte wird durch die Stadt Füssen errichtet. Der Bau des pastoralen Begegnungszentrums obliegt der Kirchenstiftung „Zu den Acht Seligkeiten“.
Mit den Planungsleistungen ist zwei Wochen nach Auftragserteilung zu beginnen.
Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:
•Beauftragung FachplanerJuli 2022
•Abschluss Entwurfsplanung Anfang 2023
-Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Bewertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
- Stufe 1: LPH 1 bis 3
- Stufe 2: LPH 4 bis 6
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Der Teilnahmeantrag und die weiteren Formblätter sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen und dort lokal auszufüllen. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.
Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
(1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
(2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.