214-2021, Erdarbeiten, Abtransport und Entsorgung von Mieten - Baureifmachung des Baufeldes westliches Entwicklungsgebiet - Bereich Süd "Henkelmännchen Platz", neue bahnstadt opladen, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 214-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
214-2021, Erdarbeiten, Abtransport und Entsorgung von Mieten - Baureifmachung des Baufeldes westliches Entwicklungsgebiet - Bereich Süd "Henkelmännchen Platz", neue bahnstadt opladen, 51379 Leverkusen
Im Rahmen der Stadtquartiers- und Infrastrukturentwicklung "neue Bahnstadt Opladen - West" ist die ehemalige Bahnfläche, die derzeit brach liegt, zu räumen beziehungsweise ein Bodenaushub vorzunehmen.
Hier befinden sich 8 gesiebte und beprobte Mieten, unterschiedlichster Zusammensetzung, die aufgeladen werden müssen und fachgerecht zu entsorgen sind.
Westliches Entwicklungsgebiet Süd der "neue bahnstadt opalden" Henkelmännchen Platz 51379 Leverkusen Das Gebiet befindet sich im Norden der Stadt Leverkusen, im Ortsteil Opladen. Es wird im Norden durch den Henkelmännchen Platz, im Osten durch die Nord-Süd verlaufende Europaallee, im Süden durch unbebaute Grundstücke und im Westen durch die Böschung zur Friedrich-List-Straße mit Wohnbebauung begrenzt.
Diese Ausschreibung umfasst im Wesentlichen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind die vorhandenen, bereits gesiebten und beprobten Mieten zu entsorgen.
Des Weiteren ist das Gebiet "OMP 1 - 4" mit einer Aushubtiefe von 0,5 m unter Geländeoberkante (u. GOK) auszukoffern und ein Grobplanum herzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Formblatt "Angebot von Bauleistungen"
2. Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (http://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/ausschreibungen/EE_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden_EU.pdf)
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter / die Bieterin selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei (zwangsweise im Format .P84 oder .X84) eingereicht wird, sind vom Bieter / von der Bieterin zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Beabsichtigt der Bieter / die Bieterin, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er / sie dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er /sie über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er / Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter / eine Bieterin oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Unterlagen, die der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht; die Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice ist hier alternativ als Nachweis ausreichend
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; es wird ein unternehmerischer Mindestjahresumsatz in Höhe von 440.000,- EUR gefordert
3. Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG (spätestens zwingend mit der ersten Abschlagsrechnung vom Bieter einzureichen)
4. Urkalkulation (mindestens Formblatt 221 oder 222 Vergabehandbuchs Bund)
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Unterlagen, die der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Referenzliste: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in der Größe und Art vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Die Referenzdarstellung muss neben der Bezeichnung, den erbrachten Leistungen und dem Auftragswert auch die Benennung des Auftraggebers / der Auftraggeberin sowie eines Ansprechpartners / einer Ansprechpartnerin mit Kontaktdaten beinhalten
2. Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Auftragserfüllung zur Verfügung steht: Benennung des Entsorgungsweges und der Entsorgungsstelle
2. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann
3. Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt)
4. Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis dafür, dass Bewerberinnen / Bewerber oder Bieterinnen / Bieter die vorgegebenen Normen der Qualitätssicherung erfüllen:
a) Transportgenehmigung zur Beförderung kontaminierter Böden
b) Nachweis der Sachkunde nach BGR 128, Arbeit in kontaminierten Bereichen, mindestens des Bauleiters und des Poliers für die Bodensanierung
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Unterlagen, die der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 EU Absatz 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieterinnen und Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland bis möglichst zum 7. Februar 2022 um 10:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DHGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.