Breitbandausbau ZV BB LK SHA - Kirchberg Tiefbau und TA Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-100-0118/SZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73463
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau ZV BB LK SHA - Kirchberg Tiefbau und TA
Breitbandausbau ZV BB LK SHA - Kirchberg Tiefbau und Technische Ausrüstung
Los 1 - weiße Flecken Gemeindegebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Breitbandausbau Kirchberg an der Jagst, Tiefbau/TA
Los 1
Tiefbau: ca 22,3 km
Sonderbauweisen: ca 11,7 km
Lieferung und Verlegen von Rohrverbänden: ca 89 km
LWL-Kabel: ca 100 km
Herstellung von Hausanschlüssen: ca 310 Stück
Los 2 - weiße Flecken Gewerbegebiete
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Breitbandausbau Kirchberg an der Jagst - Tiefbau und TA
Tiefbau: ca 3,7 km
Sonderbauweisen: ca 300 m
Lieferung und Verlegen von Rohrverbänden: ca 11,4 km
LWL-Kabel: ca 7,3 km
Herstellung von Hausanschlüssen: ca 20 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76138
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.