Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit med. Hilfsmitteln der apparativen Kompressionstherapie (PG 17) und Zubehör inkl. zusammenhängender Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit med. Hilfsmitteln der apparativen Kompressionstherapie (PG 17) und Zubehör inkl. zusammenhängender Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln der apparativen Kompressionstherapie (Produktgruppe 17) und Zubehör inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln der apparativen Kompressionstherapie (Produktgruppe 17) und Zubehör inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V.
Der Vertrag umfasst die:
o Versorgung mit Hilfsmitteln der apparativen Kompressionstherapie als Neukauf, Wiedereinsatz und Miete
17.99.01.1 Mehrstufengeräte
o Versorgungsleistungen:
• Gewährleistung der ausreichenden, zweckmäßigen, qualitativ hochwertigen und wirt-schaftlichen Versorgung
• Beratung des Versicherten
• Bedarfsfeststellung
• Erprobung
• Einweisung des Versicherten und/oder Pflegeperson
• Lieferung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung des Hilfsmittels
• Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie sicherheitstechnische Überprüfungen
• Interimsversorgung bei Reparatur, Wartung,…
• Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile
• Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten
• Vorhalten einer Service-Hotline für die Versicherten
• Vorhalten eines Beschwerdemanagements
Weitere Auskünfte sowie ein Vertragsentwurf können unter [gelöscht] angefordert werden.
Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen.
Vertragsschlüsse begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.
Nach einem Vertragsschluss werden die Vertragsunterlagen zum Beitritt auf der Website der KKH Kaufmännische Krankenkasse (www.kkh.de) zur Verfügung gestellt.
Die KKH wird interessierten Herstellern, Leistungserbringern, Leistungserbringerorganisationen oder Verbänden / Innungen auch nach dem 14.02.2022 die Möglichkeit von Vertragsverhandlungen einräumen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungsanbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen zwingend. Dies umfasst die Präqualifizierung für 17E.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Ort: entfällt
Land: Deutschland