Abholung und Sortierung sowie Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: II33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awv-isar-inn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Sortierung sowie Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Abholung und Sortierung sowie Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Behältergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten an Wertstoffhöfen des Auftraggebers• Bedarfsgerechte Abholung von erfassten Geräte von den Wertstoffhöfen des Auftraggebers• Stellung einer Übergabestelle gem. ElektroG im Gebiet des AWV Isar-Inn• Übernahme der Geräte und Sortierung in die Sammelgruppen gem. ElektroG• Übergabe der Sammelgruppen an die EAR gem. ElektroG bzw. an beauftragte Dritte des Auftraggebers• Abholung und Transport sowie Übergabe von Batterien an Rücknahmesysteme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4: Auf die Angaben wurde gem. § 5 und § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.