Teilersatzneubau der Therme Sinnflut in Bad Brückenau (TSBB) – Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Brückenau
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97769
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bad-brueckenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilersatzneubau der Therme Sinnflut in Bad Brückenau (TSBB) – Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Stadtwerke Bad Brückenau planen, die sanierungsbedürftigen Bereiche der Therme Sinnflut in Bad Brückenau abzubrechen und als Ersatzneubau neu zu errichten. Hierzu sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß § 38 ff. HOAI zu vergeben.
Therme Sinnflut
Gänsrain 2
97769 Bad Brückenau
— Aufgabenstellung Teilersatzneubau
In Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken sollen die sanierungsbedürftigen Bereiche der Therme „Sinnflut“ in Bad Brückenau (Schwimmhalle und darunter liegende Technik, Rutschenturm und Warmwasserbecken, Kegelkeller und Umkleide) abgebrochen und im Ersatzneubau neu errichtet werden. Der Saunabereich, das Blockheizkraftwerk, das Freibad und das dazugehörige Freigelände sowie die bestehende Parkplatzsituation sind in die Planung des Ersatzneubaus zu integrieren. Rutschenturm und Warmwasserbecken, die bislang noch Teil des Außenbereichs sind, sind hingegen Teil der Planungsaufgabe. Weitere Details sind der Vergabeunterlage G – Projektinformation zu entnehmen.
— Kosten
Der maximale Finanzierungsrahmen der Stadt Bad Brückenau beträgt 20 Mio. EUR (netto) / 23,8 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700). Die Einhaltung dieses Budgets im Sinne einer Kostenobergrenze ist eine zentrale Aufgabe der Projektplanung und der späteren Projektdurchführung.
— Termine
Nach bisherigem Stand sind folgende Terminziele vorgesehen:
– Planer-Kick-off: Ende Oktober 2021
– Einreichung des Bauantrags: November 2021
– Baubeginn: Mai 2022
– Fertigstellung: Juli 2025, anschließend Probebetrieb
– Nutzungsbeginn: September 2025
— angestrebte Auftragsvergabe
Für den beschriebene Ersatzneubau der Therme Sinnflut in Bad Brückenaue sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß § 38 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Hinweis: Die vorstehenden Terminangaben der Auftragsbekanntmachung wurden mit Änderungsbekanntmachung Nr. 2021/S 146-389019 vom 27. Juli 2021 berichtigt.
Leistungsphasen 3–9 gemäß § 39 HOAI (nach Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 + 2 abzurufen)
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 39 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 39 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 39 HOAI
Der Auftraggeber behält sich weiterhin die Beauftragung Besonderer Leistungen gem. Anlagen 11 HOAI sowie zusätzlicher Leistungen vor.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen bzw. zusätzlicher Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber verkürzt die gesetzlich vorgesehene Teilnahmefrist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilersatzneubau der Therme Sinnflut in Bad Brückenau (TSBB) – Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45257
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schroeder-landschaftsarchitektur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).