Durchflusszytometer FACSymphony A3 mit 5 Lasern, 18 Fluoreszenzdetektoren und 2 Streulichtdetektoren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchflusszytometer FACSymphony A3 mit 5 Lasern, 18 Fluoreszenzdetektoren und 2 Streulichtdetektoren
Lieferung und Installation eines Durchflusszytometers FACSymphony A3 mit 5 Lasern, 18 Fluoreszenzdetektoren und 2 Streulichtdetektoren
UKE, Martinistr. 52, 20251 Hamburg
Lieferung und Installation eines Durchflusszytometers FACSymphony A3 mit 5 Lasern, 18 Fluoreszenzdetektoren und 2 Streulichtdetektoren
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der Beschaffung des Durchflusszytometers BD FACSymphony A3 mit 5 Lasern, 18 Fluoreszenzdetektoren und 2 Streulichtdetektoren handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung für ein bisher genutztes LSR II Durchflusszytometer des Herstellers BD. Die Arbeitsgruppe, welche im Rahmen des "SFB 1192: Immune-Mediated Glomerular Diseases" tätig ist, hat bereits FACS-Templates (Panel) etabliert, welche mit anderen sich in der Verwendung befindenden Geräten wie dem BD LSR II Durchflusszytometer oder dem BD FACSAria Fusion Zellsortierer kompatibel sind. Die innerhalb der letzten 10 Jahre entwickelten und validierten Messprotokolle müssen für eine reibungslose Fortsetzung der Analysen und Messungen auch auf das neue Durchflusszytometer übertragbar sein, es kommt daher ausschließlich ein Durchflusszytometer des Herstellers BD in Betracht. Die Panel vom BD FACSymphony A3 sind auf den BD FACSAria Fusion direkt übertragbar, was ausschließlich mit dem Hersteller BD möglich ist, da die Optik der BD Plattformen patentiert ist. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, war daher aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchflusszytometer FACSymphony A3 mit 5 Lasern, 18 Fluoreszenzdetektoren und 2 Streulichtdetektoren
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000 wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de/fb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de/fb
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.