Wartung von Heizungsanlagen größer 50 kW in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs -Dauerschuldverhältnis Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 001-22 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Heizungsanlagen größer 50 kW in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs -Dauerschuldverhältnis
SBH | Schulbau Hamburg (SBH) hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) des Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Der Vertrag beinhaltet die Wartung an den Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung größer 50 kW unterschiedlicher Hersteller und Baujahre für die Verbrennung von überwiegend Erdgas.
Der Gesamtauftrag bestehend aus ca. 780 Wärmeerzeugern in Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik an etwa 320 Standorten und wird in acht regionale Lose und das überregionale Los der beruflichen Schulen unterteilt.
Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Neben den periodisch durchzuführenden Wartungsleistungen müssen diese auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Region Mitte (RM)
Hamburg - Region Mitte
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Altona (RA)
Hamburg - Region Altona
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Eimsbüttel (RE)
Hamburg - Region Eimsbüttel
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Bergedorf (RB)
Hamburg - Region Bergedorf
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Wandsbek Nord (RWN)
Hamburg - Region Wandsbek-Nord
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Wandsbek Süd (RWS)
Hamburg - Region Wandsbek-Süd
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Nord (RN)
Hamburg - Region Nord
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region HIBB (RH)
Hamburg - HIBB (überregional)
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Süd (RS)
Hamburg - Region Süd
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 31.03.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Kurzkonzept (max. 3 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt) zur Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie zur Herangehensweise zur Ausführung der Wartungsleistung, der Gewährleistung des Stördienstes sowie Sicherstellung der Notrufbereitschaft. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der Wertungsmatrix.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflicht bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters / der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
- Eigenerklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate)
- Die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung muss Deckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall umfassen.
- Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei Geschäftsjahre muss für den Erhalt eines Loses mindestens das 1,5-fache der Schätzkosten der ausgeschrieben Leistung pro Los erreichen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf (siehe Punkt 4 Tab. 1 der Leistungsbeschreibung).
- Angabe der Anzahl der qualifizierten Fachkräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
- Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens die unter Punkt 4 in Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung benannte Anzahl an qualifizierten Fachkräften, die über eine Qualifikation nach Punkt 2.5 b) der Leistungsbeschreibung verfügen, in Vollzeit nachzuweisen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung muss einer Fachkraft obliegen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf (siehe Punkt 4 Tab. 1 der Leistungsbeschreibung)
- Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
- Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft unter Angabe der jeweils zuständigen Referenzgeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten, des Leistungszeitraums sowie des Leistungsumfangs
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]