Wärmeversorgung durch Contractoranlage für das Bauprojekt „Lohkampstraße 25 a/b“ in Hamburg Eidelstedt. Referenznummer der Bekanntmachung: OV 381-2021 aöd
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgung durch Contractoranlage für das Bauprojekt „Lohkampstraße 25 a/b“ in Hamburg Eidelstedt.
F & W Fördern und Wohnen AöR ("F & W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und
wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie
Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben.
Momentan gibt es in den Unterkünften von F & W mehr als 32 000 Plätze.
F & W errichtet derzeit ein Neubauvorhaben mit zwei Gebäuden im Hamburger Stadtteil Eidelstedt (Bezirk
Eimsbüttel) für 105 Personen, bestehend aus 46 Wohneinheiten und mit einer zu beheizenden Nutzfläche von
2.683 m2. Die Bauleistungen werden durch einen Generalunternehmer erbracht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige Wärmelieferung mit Heiz- und Brauchwasserwärme
für die beiden im Bau befindlichen Gebäude des Neubauvorhabens. Die Wärmelieferung muss aus einer
Heizzentrale mit Erdgas-BHKW und Erdgasspitzenkessel erfolgen.
Lohkampstraße 25 a/b Hamburg
Der Bieter übernimmt im Auftragsfall auf eigenes Risiko alle Aufgaben zur Wärmeversorgung der Gebäude.
Hierzu plant, errichtet, finanziert und betreibt er die Energieerzeugungsanlage und verkauft Wärme an F & W.
Während der Vertragslaufzeit obliegen dem Auftragnehmer der Betrieb und die Instandhaltung der technischen
Anlagen innerhalb seines Aufgabenbereiches, der durch die zu vereinbarenden Schnittstellen abgegrenzt wird.
Weitere Einzelheiten enthält die Funktionale Leistungsbeschreibung.
Zu den Verlängerungsoptionen siehe Ziff. II.2.7.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgung durch Contractoranlage für dasBauprojekt „Lohkampstraße 25 a/b“ in Hamburg Eidelstedt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.