Verladung und Transport von Grünabfall sowie Transport von Humus und Mulch Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12-23-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awigo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verladung und Transport von Grünabfall sowie Transport von Humus und Mulch
Es ist beabsichtigt, die Verladung und den Transport von Grünabfall von den Recyclinghöfen und Grünplätzen, sowie den
Transport von Produkten der Behandlungsanlagen (Humus und Mulch) gemäß der anliegenden Leistungsbeschreibung im
Rahmen einer EU-Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 1 VgV neu zu vergeben.
AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH Niedersachsenstr. 19 49124 Georgsmarienhütte In Anlage 6 sind die Adressen der anzufahrenden Recyclinghöfe und Grünplätze aufgeführt. Die Öffnungszeiten der Grünplätze und Recyclinghöfe sind der Homepage zu entnehmen. Die Abfuhrzeiten sind gemäß den Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen einzuhalten.
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine
100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.
An 27 Grünplätzen sowie 4 Recyclinghöfen (s. a. Abb. 1 in der Leistungsbeschreibung) können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden.
Es ist beabsichtigt, die Verladung und den Transport von Grünabfall von den Recyclinghöfen und Grünplätzen, sowie den Transport von Produkten der Behandlungsanlagen (Humus und Mulch) gemäß der anliegenden Leistungsbeschreibung im Rahmen einer EU-Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 1 VgV neu zu vergeben. Die geschätzte (im Mittel) jährliche Abfuhrmenge von Grünabfall liegt bei rund 55.000 Mg/a. Die jährliche Transportmenge von Humus und Mulch von der
genannten Behandlungsanlage in Ankum zurück auf die Grünplätze sowie Recyclinghöfe wird auf rund 6.800 Mg/a geschätzt. Weitere Details zur Leistungsbeschreibung und Durchführung der Transporte und zugehörigen Leistung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann erstmalig nach Ablauf von 24
Monaten gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Nachweis (einfache Kopie) nicht älter als 6 Monateüber die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB (Anlage 2).
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen).
- Verbindliche Erklärungen und Benennung des verantwortlichen Ansprechpartners.
Bietergemeinschaften haben gemäß § 53 Abs. 9 VgV in den Angeboten jeweils
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie,
- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im
Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Sofern dies zutrifft, bitte einen solchen Nachweis als Anlage dem Angebotsformular beifügen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123,124 GWB vorzulegen. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (2018 - 2020)
- Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3,0 Mio. pro Versicherungsfall.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (2018 - 2020)
- Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3,0 Mio. pro Versicherungsfall.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Darstellung der Referenzen zu vergleichbaren Leistungen, als vergleichbare Leistung (Anlage 5)
gelten Aufträge mit einer Abfuhrmenge von mindestens 30.000 Mg/a, von mindestens drei
Grünabfallsammelstellen.
- Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrW-/AbfG in Verbindung mit der
EfbV bzw. gleichwertige Befähigungs- und Qualifikationsnachweise.
Darstellung der Referenzen zu vergleichbaren Leistungen, als vergleichbare Leistung gelten Aufträge mit einer Abfuhrmenge von mindestens 30.000 Mg/a, von mindestens drei Grünabfallsammelstellen.
- Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrW-/AbfG in Verbindung mit der
EfbV bzw. gleichwertige Befähigungs- und Qualifikationsnachweise.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der
Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem Angebot ist eine Erklärung nach § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
beizufügen (vgl. Anlage 3))
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§55 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes
ergibt.
Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von
Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf
der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder
zusätzliche Dokumente zu achten. Fragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
3) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen.
Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über
das Portal "Deutsches Vergabeportal" einzureichen unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4) Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren
entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4SYYYM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.