Analyse der Datenbank für das stoffliche Inventar der aus der Schachtanlage Asse II rückzuholenden Abfälle

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E59513849
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: § 99 Abs. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Analyse der Datenbank für das stoffliche Inventar der aus der Schachtanlage Asse II rückzuholenden Abfälle

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Prüfung der stofflichen Datenbank, ob eine stoffliche Beschreibung der Abfallströme bei einer Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II mit den in dieser Datenbank hinterlegten Daten möglich ist. Zudem ist zu prüfen, wie die stoffliche Datenbank mit der vorliegenden radiologischen Datenbank ASSEKAT zusammengeführt werden kann.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Schachtanlage Asse II wurden ca. 126.000 Gebinde mit einem Gesamtvolumen von ca. 50.000 m³ und einer Gesamtmasse von ca. 89.000 Mg als radioaktive Abfälle eingelagert. Die BGE verfügt über die Access-Datenbank „ASSEKAT“, in der vom ehemaligen Betreiber Helmholtz Zentrum München (HMGU) Informationen über das radiologische Abfallinventar zusammengetragen wurden.

Die Access-Datenbank ASSEKAT wurde 2000 in der Version 7.0 erstellt. Damals wurden die radiologischen Daten, entnommen aus den Originaldokumenten aus der Einlagerungszeit der radioaktiven Abfälle in die Schachtanlage Asse II, für die vorgesehene Stilllegung des Endlagers dokumentiert. Die Daten wurden in den Jahren von 2000 bis 2012 (Versionen 8.0, 9.3, 9.3.1) wiederholt verifiziert und von Gutachtern, wie dem TÜV Süd, überprüft. Die ASSEKAT 8.0 ist die einzige Version, die bereits stoffliche Daten enthält (s. u.). Die aktuelle ASSEKAT 9.3.1 befindet sich derzeit erneut in der Überarbeitung. Bei der Überarbeitung sollen u. a. bereits bekannte Defizite behoben werden. Die Fertigstellung der ASSEKAT 10.0 ist Anfang 2022 zu erwarten.

Zur Beschreibung des stofflichen Inventars verfügt die BGE über die Berichte von Stoller (2002) und Buchheim (2004). In dem Bericht von Stoller (2002) wurden die Daten aus der Access-Datenbank ASSEKAT, die 2000 erstmals erstellt wurde, einer umfangreichen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Nach Durchführung von Recherchen bei den Abfallanlieferern und Literaturrecherchen wurden so Volumen- und Massenangaben über die stofflichen Bestandteile der Abfälle ermittelt. In Buchheim (2004) wurde der Datenbestand von Stoller aufbereitet und es wurden Korrekturen von Fehlern vorgenommen.

Zusätzlich zur Aufbereitung des Datenbestandes aus Stoller (2002) wurde von Buchheim (2004) eine Datenbank zur Beschreibung des stofflichen Inventars der rückzuholenden Abfälle der Schachtanlage Asse II erstellt. Bislang lagen der BGE lediglich Auszüge aus der stofflichen Datenbank in Form von Excel-Tabellen vor.

Seit Mitte 2021 verfügt die BGE über die komplette stoffliche Datenbank zur Beschreibung des stofflichen Inventars der Schachtanlage Asse II. Die Datenbank wurde als Grundlage für den Sicherheitsbericht der Stilllegung der Schachtanlage Asse II bei Verbleib der Abfälle entwickelt und inhaltlich kurz nach Vorlage des Berichtes Buchheim (2004) fertiggestellt. Offen ist die Frage, inwiefern die stoffliche Datenbank für eine stoffliche Beschreibung der Abfallströme herangezogen werden kann, die bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II entstehen.

Vom ehemaligen Betreiber der Schachtanlage Asse II wurden die aus der stofflichen Datenbank extrahierten Tabellen in die radiologische Datenbank ASSEKAT importiert (ASSEKAT 8.0). Ziel war es, eine Datenbank zu erhalten, die sowohl das radiologische als auch das stoffliche Inventar beschreibt. Der BGE liegen Informationen vor, nach denen diese Tabellen versuchsweise zu einem Zeitpunkt in die ASSEKAT importiert wurden, als die stoffliche Datenbank noch nicht vollständig fertiggestellt war. Daher sind die Buchheim-Tabellen in neueren Versionen in der ASSEKAT nicht mehr enthalten. Eine abschließende Zusammenführung der radiologischen und stofflichen Datenbank wurde somit bislang nicht durchgeführt.

Die Datenaufnahme bei der Rückholung der radiologischen Abfälle aus der Schachtanlage Asse II soll nicht mehr in der ASSEKAT erfolgen; hierfür ist die Erschließung einer neuen Datenbank geplant. Eine Implementierung der Altdaten aus der ASSEKAT bzw. das Nutzen einer Schnittstelle zur Datenbank ist angedacht. Die Vorbereitungen haben bereits begonnen.

Der Leistungsumfang gliedert sich in zwei Arbeitspakete. AP 1 beinhaltet unter anderem die Sichtung der Datenbank im Hinblick auf die Nutzbarkeit zur stofflichen Beschreibung der Abfälle bei der Rückholung (Stoffvektoren). AP 2 hat die Analyse einer möglichen Implementierung der Daten aus der stofflichen Datenbank in die ASSEKAT bzw. die Zusammenführung der Datenbanken zum Gegenstand.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Erfahrung des Kernteams / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungs- und Personalkonzept / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 15
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollten sich im Rahmen der Leistungserbringung nicht vorhersehbare Umstände ergeben, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann mit Zustimmung des Auftraggebers eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erfahrung in der Beschreibung von stofflichen Inventaren. Insbesondere Erfahrungen in der Herleitung von Stoffvektoren, Erfahrungen in der Anwendung der Stoffliste für das Endlager Konrad (BGE, ISTec) und mit der Erstellung von Bedarfsmeldungen mit unterschiedlich komplexen Stoffströmen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Erfahrung in der Beschreibung von Nuklidinventaren radioaktiver Stoffe. Insbesondere Kenntnisse über Strahlungsarten und Dokumentationsanforderungen für Kernbrennstoffe und Erfahrungen in der Bewertung von Radionuklidinventaren. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Erfahrung im Bereich Datenbanken. Insbesondere Erfahrungen in der Programmierung von Datenbanken und der Analyse von Datenbankstrukturen, Erfahrungen mit Datenbanken radioaktiver Abfälle (z. B. ASSEKAT). Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/01/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2021

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