IGS Büssingweg; Neubau einer 5-zügigen IGS einschl. Sporthalle: Abbrucharbeiten - Teil 1: Rückbau Geschwister-Scholl-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0644-21 Rückversetzung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS Büssingweg; Neubau einer 5-zügigen IGS einschl. Sporthalle: Abbrucharbeiten - Teil 1: Rückbau Geschwister-Scholl-Schule
Die Abbrucharbeiten erfassen den Komplettabbruch der Turnhalle einschl. Nebenräume (ca. 9.850 m3) und des Schulgebäudes (ca. 32.500 m3) Inkl. Schadstoffsanierung (Asbest, KMF, PAK, PCB) und Erdarbeiten wie z.B. Anlegen einer Baustraße und das Entfernen von Pflanzen/Bäumen -
Es ist mit einer Grundwasserabsenkung in Teilbereichen zu rechnen. Das Gebäude befindet sich im Bereich einer Kampfmittelverdachtsfläche, so dass die Arbeiten von einer Fachfirma begleitet werden müssen.
Die Abbrucharbeiten erfassen den Komplettabbruch der Turnhalle einschl. Nebenräume (ca. 9.850 m3) und des Schulgebäudes (ca. 32.500 m3) Inkl. Schadstoffsanierung (Asbest, KMF, PAK, PCB) und Erdarbeiten wie z.B. Anlegen einer Baustraße und das Entfernen von Pflanzen/Bäumen -
Es ist mit einer Grundwasserabsenkung in Teilbereichen zu rechnen. Das Gebäude befindet sich im Bereich einer Kampfmittelverdachtsfläche, so dass die Arbeiten von einer Fachfirma begleitet werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADBHF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.