Neubau einer Wohnanlage mit Großtagespflegen - Ausstattung Kindertagespflege Referenznummer der Bekanntmachung: HG/2020/B-138_5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage mit Großtagespflegen - Ausstattung Kindertagespflege
Lieferung und Aufbau der Ausstattungsgegenstände
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen des Projektes „home and care“ werden vier Großtagespflegestellen (GTP) eröffnet. In drei GTPs werden Kinder im Alter von 1-6 Jahren und in einer Großtagespflegestelle Kinder über 3 Jahren und Schulkinder betreut. Die Anzahl der
zu betreuenden Kinder in einem Zusammenschluss von maximal drei Tagespflegepersonen in der jeweiligen Großtagespflegestelle ist auf maximal zehn Kinder begrenzt.
Der Bereich der Großtagespflegestelle erstreckt sich jeweils über das Erdgeschoss einer
Wohnanlage in Holzmodulbauweise, die aus vier Häusern besteht und mit einem Laubengang über zwei Treppenhäuser erschlossen wird, wobei ein Kern zum barrierefreien Erreichen der Wohnungen mit einem Aufzug ausgestattet ist. In den Obergeschossen befinden sich die 10 Wohneinheiten bestehend aus je 2 Wohnungen für Alleinerziehende, die in Pflegeberufen arbeiten und Tür an Tür mit der Tagesmutter und deren Kindern wohnen.
Die Räume der vier fast identischen Großtagespflegen bestehen aus verschiedenen thematischen Bereichen, die mit entsprechendem Mobiliar auszustatten sind, siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
UIA04-015-home and care
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.