Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) - LPH 4 bis 5 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_Rattenkirchen_Kindergarten_Objektplanungsleistungen_SUB-129585
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ampfing
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) - LPH 4 bis 5 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) - LPH 4 bis 5 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen
Pfarrkirchenstiftung St. Mariä Himmelfahrt Rattenkirchen St.-Martin-Str. 7 84539 Ampfing
Auf der Flurnummer 12/4 der Gemarkung Rattenkirchen, Klebinger Strasse 7, sollte der Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte (1 Kinderkrippe + 1 Kindergartengruppen) errichtet und im Bestand ein bestehendes Gebäude abgerissen werden. Die LPH 3 wurde zum damaligen Planungsstand mit der Kostenberechnung im Februar 2021 abgeschlossen. Die Gemeinde Rattenkirchen hat einen Antrag auf Erweiterung der Kindertagesstäte um einen zusätzlichen Anbau für eine zweite Kindergartengruppe am 26.02.2021 gestellt. Daraufhin wurde eine Projekterweiterung festgestellt. Durch die wesentliche Projektänderung mit Überschreitung der Projektkosten ist eine Neuausschreibung der Planungsleistungen erforderlich.
Die LPH 3 mit der Planung für eine 2-gruppige Kindertagesstätte wurde von allen beteiligten Fachplanern zum Februar 2021 abgeschlossen. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist zur LPH 4 vorgesehen. Mit Antrag der Gemeinde Rattenkirchen ist eine bauliche Erweiterung um eine 2. Kindergartengruppe für die Kindertagesstätte mit allen Fachdisziplinen zu planen und die Kostenberechnung zu aktualisieren. Als nächstes Projektziel ist die Vorbereitung und Abgabe der Bauantragsunterlagen (LPH 4) sowie anschließend die Ausführungsplanung (LPH 5) durchzuführen.
Der Neubau umfasst in einem 1-geschossigen Gebäude eine 1-gruppige Kinderkrippe und eine Erweiterung zu einem 2-gruppigen Kindergarten mit gemeinsam genutzten Räumen, wie z.B. Küche, Mehrzweckraum und Personalräume. Der Waschraum ist so konzipiert, dass mit der Erweiterung eine direkte Anbindung zu den Gruppenräumen besteht und die Empfehlung der VDI-Richtlinien für die "Ausstattung von und mit Sanitärräumen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen" berücksichtigt wird.
Das weitläufige erdgeschossige Bauvolumen wird überdeckt von der Interpretation des traditionellen Satteldaches, das die drei wesentlichen Bauteile (Kindergarten, Verbindungs-/ Eingangsbau, Kinderkrippe) sowohl miteinander verbindet als auch optisch trennt. Durch die ungleichförmige Dachlinie erhält die Fassade eine Bewegung und Lebendigkeit. Sie dient als Erkennungsmerkmal und Symbol für die Individualität einer Kindertagesstätte.
Die Erweiterung um eine 3. Gruppe muss durch die Objektplanung in Abstimmung mit den Fachplanern (TWP, HLS, ELT, Freianlagen, Brandschutz) zum Abschluss der LPH 3 ergänzt werden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) im Sinne von Teil 3, Abschnitt 1 HOAI - LPH 4 bis 5 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen, einschließlich eines Teils der Leistungen der LPH 3, ,vergütet mit 5% anstatt 15 % gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 3 HOAI.
Die Architektenleistungen werden nach Grundleistungen, nach optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet:
- Auftragnehmer: 85,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 68,- EUR (netto)
- Sonst. Mitarbeiter: 50,- EUR (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistungen des Objektplaners (Gebäude und Innenräume) - LPH 4 bis 5 - werden dringend benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) - LPH 4 bis 5 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRN7V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.