Ersatzneubau Kindertageseinrichtung St. Burkard in Erlenbach, Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktheidenfeld
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97828
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-erlenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vgem-marktheidenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Kindertageseinrichtung St. Burkard in Erlenbach, Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Die Gemeinde Erlenbach plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Erlenbach.
Der bestehende Kindergarten (4 Kindergarten- und 1 Kinderkrippen-Gruppe, 1 Notgruppe) soll an den aktuellen Bedarf einer Kindertagestätte angepasst werden. Die Bedarfsanerkennung sieht 90 Kindergarten-Plätze (4 Gruppen) und 45 Kinderkrippen-Plätze (3 Gruppen) vor.
Der momentane Zustand des Kindergartens wird aus bauphysikalischen, organisatorischen, funktionalen, brandschutztechnischen und barrierefreien Gründen den heutigen Anforderungen an eine KiTa nicht mehr gerecht. Es wurden verschiedene Varianten der Erweiterung, Sanierung und Neubau untersucht.
Die Gemeinde Erlenbach hat sich für die Neubau-Variante entschieden.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Es liegt ein Vorentwurf zum Ersatzneubau KiTa/Abbruch Bestand vgl. LPH 1+2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) vor. Die vorliegende Planung soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein.
Das Kindergarten-Gelände befindet sich am Übergang des eng bebauten Altortes zur Wohnsiedlung.
Die Neubauplanung sieht einen kompakten zweigeschossigen Baukörper vor.
Das zu beplanende Gebiet liegt im HQ100-Bereich (Hochwasserereignis nach der HWRM-RL).
In Überschwemmungsgebieten gelten Nutzungseinschränkungen, dies ist zu berücksichtigen.
Kenndaten/-zahlen:
— Kindergarten: 4 Gruppen mit 90 Plätzen, Kinderkrippen: 3 Gruppen mit 45 Plätze
— NUF ca. 2 212 m2, VF ca. 293 m2, TF ca. 35 m2,
— NGF = 1 540 m2.
Die Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276) werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig auf ca. 7,10 Mio. EUR brutto inkl. 19,0 % MwSt. geschätzt.
Das Vorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Der durchgehende Kita-Betrieb während der gesamten Bauphase im Bestand oder in einer Interimslösung soll gewährleistet sein. Ausweichräume sind in ausreichender Größe der Gemeinde nicht vorhanden.
Der Bestand soll vollständig abgebrochen werden. Die auf dem Grundstück befindlichen Gemeinderäume im Burkadusheim, sowie Schwesternheim können ersatzlos entfallen.
Der Abbruch ist Bestandteil des VgV-Verfahrens/Architektenleistung.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV – Planungsphase 2021,
— Abgabe Bau- und Förderantrag Anfang 2022,
— Bauausführung ab Mitte 2022, in Bauabschnitten,
— Gesamtfertigstellung inkl. Umzug und anschließenden Abbruch bis Mitte 2024.
Gemeinde Erlenbach
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM).
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4).
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Das Herrichten und Erschließen des Grundstücks, sowie der Abbruch der Bestandsgebäude (KG 200) sind Bestandteil des VgV-Verfahrens/Architektenleistungen.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar LPH 1+2 (Vorplanung mit Kostenschätzung), erbracht. Die vorliegenden Planungsleistungen sind zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die komplette Vorplanung mit Kostenschätzung wird erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die in der früheren Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Auftragsbekanntmachung) unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Kindertageseinrichtung St. Burkard in Erlenbach, Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktheidenfeld
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97828
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.georgredelbacharchitekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]